der tüv kann die eintragung nicht rückgängig machen auch wenn die auspuffanlage jetzt zu laut ist
es sei denn du baust eine originale auspuffanlage drunter und bittest den prüfer gleichzeitig den sportauspuff wieder aus den papieren auszutragen
er könnte die evtl jetzt zu laute bastuck als mängel angeben (da zu laut) und dann liegt es an dir den mängel zu beheben entweder gegen original auspuff oder neue bastuck die leiser ist oder deine repariert oder usw ... bla bla bla die eintragung bleibt aber trotz mängel bestehen...
also volgendes könnte passieren ....... :
du lässt den bastuck bei der anmeldung umtragen (den gtüvt ist er ja schon ,muss nur noch in die papiere) dann fährst du mit dem originalen auspuf zum tüv und wenn der fragt wo der sportauspuff ist dann sagst du halt das der kaputt ist dann wird er dich wohl fragen was das soll dann sagst du einfach das das modell ja eingetragen ist und du dir bei zeiten einen nueen kaufen willst und desshal die eintragung auch bestehen bleiben soll ....
wenn das alles erfolgreich war solltest due ,wenn du umbaust auch drauf auchten das dann mit dem sportauspuff auch alles in ordnung ist sonst holt dich die "rennleitung" raus und schickt dich zur nachuntersuchen und dann kommts drauf an ...
aber die frage ist immer noch ...... hast du überhaupt noch tüv ??? denn sonst musst du da sowieso zu erst hinn und dann erst zu anmelden ...
PS : Zb kann man auch mit winterreifen und stahlfelge zur HU fahren obwohl im normalfall breitreifen mit alufelgen eingetragen sind und gefahren werden ...... da fragt auch keiner nach wo die dinger im dezember grade sind oder trägt sie dir aus weil du sie grde nicht bei hattest ...