ZitatOriginal geschrieben von MINIster
Hallo,Briefkopie und was weiss ich noch alles für Zettel ist ja ganz witzig, aber ab ca. 1995 ist offiziell eine ABE oder ein Gutachten nötig, um überhaupt eine Eintragung ohne zugedrückte Augen und Hühneraugen zu bekommen. ....Grüsse
Marcus...
Divinitiv falsch. Es geht nicht um Augen zu drücken und ähnliche Geschichten.
Der Sachverständige erstellt ja eben das Gutachten für die Eintragung der Technischen Änderung.
Das Problem was viele Privatleute erfahren liegt ganz woanders.
Es gibt leider nur noch sehr wenige Sachverständige (kein Prüfer) die das
a) dürfen (ist eine Frage des Hochschulabschlusses)
b) wollen
weil Sie dafür belangt werden können, wenn später mal (zB Unfall) was schief geht.
Grundsätzlich kann jeder Sachverständige alles eintragen, was den Gesetzlichen Vorschriften entspricht.