Habe 2015 auch einen Van aus NL nach Resto in D erstzugelassen. Nennst sich Abnahme nach § 20 ( oder §21? bin mir nicht ganz sicher)
Die Zulassungsstelle wollte:
Kaufvertrag
KFZ-Brief ( NL)
Abmeldebescheinigung ( NL )
Der TÜV wollte zusätzlich eine eingeschlagene Fahrgestellnummer, die originale aufgenietete genügte nicht.
Die Daten für den neuen KFZ Brief wurden vom TÜV Computer übernommen.