dann muß man aber auch alles anführen
wie zb das der audi begutachtet wurde nach der sicherstellung und laut gutachter als wrack, und damit abfall, mit 20€ wert eingestuft wurde.
weiterhin das wohl direkt "zum ausschlachten" angeboten wurde, das private ausschlachten ist nach §4 altfahrzeugverordnung (schon lange) verboten.
es einen vertrag gab.
usw.
aber das kann sich der geneigte leser selber anlesen
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/root.p…UCHEN&adm=&lid=
auf volltext klicken
wer also sein altauto hergeben will macht sich nicht automatisch strafbar