Hier in Nachricht vom VDA steht es schon komisch.
Peine hat auf nachfragen gesagt kommt vorbei und wir regeln das.
Oldtimerkennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen
Inkrafttreten der Dritten Verordnung der FZV im Oktober 2017
Berlin, 09. März 2017 Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der „Dritten Verordnung zur
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften“ voraussichtlich zum 01.10.2017 in Kraft tritt. Wie der Verband der
Automobilindustrie (VDA) mit Oldtimer Information vom 15.02.2017 mitteilte, soll im Rahmen
dieser Verordnung die Möglichkeit des Saisonkennzeichens im Zusammenhang mit dem HKennzeichen
ermöglicht werden.
Den Termin gab das BMVI auf eine Anfrage des ADAC bekannt. Im Text der Verordnung
wird allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ergänzung des
entsprechenden Gesetzestextes um eine Klarstellung handelt und somit nicht um eine neue
gesetzliche Regelung. Deswegen bat der VDA das BMVI um Kommentierung. Diese erfolgte
mit Schreiben vom 07.03.2017 (siehe nachstehenden Wortlaut).
"Bisher lag es in der Zuständigkeit der Zulassungsbehörden, im
Rahmen des Ihnen obliegenden Verwaltungsvollzugs zu entscheiden,
ob ein Oldtimerkennzeichen gleichzeitig als Saisonkennzeichen
ausgefertigt werden konnte. Zur Vereinheitlichung des
Verwaltungsvollzuges hat sich der Verordnungsgeber entschieden, die
bekannte Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu
verankern. Diese Regelung tritt, wie bereits bekannt, voraussichtlich
am 01.10.2017 in Kraft. Bis dahin obliegt die Entscheidung über einen
entsprechenden Antrag weiterhin der Zulassungsbehörde.“
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