Das in den Papieren eingetragene Gewicht ob gebremst oder ungebremst ist ja grundsätzlich immer das Maximum. So auch bei der maximalen Zuladung bei Fahrzeugen. das heißt ja nicht, daß das Fahrzeug das dann immer wiegt. Theoretisch darf ein Mini auch einen gebremsten Autoanhänger ziehen, wenn er unter 410 kg Leergewicht hat und der Hänger leer ist. Hier kann der Ordnungshüter aber Schwierigkeiten machen, da der Mini deutlich schmaler ist, als der Hänger. Das aber nur am Rande.
Man muß sich bei Kontrollen aber auch bewußt sein, daß die Ordnungshüter auch nicht immer so Gesetzesfest sind. Ich hatte schon mehrfach eine Diskussion mit denen, wie schwer denn der Anhänger sein darf. Die Ordnungshüter waren da komischerweise immer der Meinung, daß das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die im Fahrzeugbrief eingetragene Zuglast nicht überschreiten darf. Schließlich hätten Sie ja keine Wage dabei, um das zu überprüfen. Dann muß man mit denen halt zu nächsten Fahrzeugwage fahren um die Richtigkeit des Gespanngewichtes zu beweisen.
Wie schon gesagt, ein max. 500 kg Quek, der beladen unter 410 kg auf die Räder bringt und die Stützlast nicht überschreitet ist Gesetzteskonform.