...die Aktion ist per se zum scheitern verurteilt, da die Feinstaubverordnung die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999 ist.
Das europäische Recht steht hier über dem Deutschen und eine deutsche A-Abweichung ist kaum denkbar.
-> Thema durch.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Langsam und qualvoll... ![]()
Das man dem Bürokratenhaufen in Brüssel mal die lange Nase dreht und sagt 'so'n Quatsch macht Ihr mit uns nicht' - daran glaube Ich allerdings auch nicht.
Übrigens; wie sieht die Situation in anderen EU-Ländern denn aus? Ich habe noch von keiner Umweltzone in irgendeinem anderen Land gehört... Habe allerdings auch noch nicht danach gesucht.
Gruß,
Jan