in dem Gutachten steht drinnen welche Reifengröße zulässig ist ! wenn du nun z.B. Reifen mit einem Größeren "Ballon" sprich einher höheren Reifenflanke kaufst, kann es sein, daß die schon nimmer aufgrund ihrer Höhe in die Miniradkästen passen und aufgrund dessen vonm Tüv nicht eingetragen werden können !
Welche reifen schweben dir denn vor ?
Es muß aufjedenfall entweder schmaler oder etwa gleich breit sein !
Höhe siehe oben !
lastindex muß stimmen
und der Rest von der Karrosse muß auch passen !