Felgen muß man immer eintragen lassen !!!!
Fernlicht und Nebelscheinwerfer nicht ! sie können jedoch aufgrund ihres evtl. nicht konformen Standortes ( unsymetrisch, falsche höhe, falsches Leucht5mittel ...) Beim TÜV Bemängelt werden, und ganz wichtig !! : Oben genannte Veränderungen an der Lichtanlage führen unter umständen zum erlöschen der Betriebserlaubnis !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Alles was montiert ist muß funktionieren ! !!! und ne ABE oder E Nummer haben !
maximal 2 Fernscheinwerfer (ein paar ) und 2 Nebelscheinwerfer ( ein paar ) sind zusätzlich erlaubt.