Hallo zusammen!
Also: was die Reifenfreigabe betrifft, gibt es seit 2005 laut einer neuen EU Richtlinie nur noch Freigaben für 195/45/13 für 13 Zoll Felgen, die breiter als 6,5 Zoll sind: Die Felge darf laut dieser Richtlinien nur 1/2 Zoll breiter sein als der Reifen und die 175er gelten als 6 Zoll breite Reifen.
Da wird es auch nichts nützen, wenn man einen Taschenrechner mitbringt um die Felgen- und Reifenbreite auszurechnen.
Weder die Reifenhersteller noch der gewöhnliche TÜV-Prüfer werden da helfen können. Ich hatte seinerzeit ein ähnliches Problem lösen müssen.
Zudem sind Eintragungen mit einer Einpresstiefe unterhalb +1 beim Mini ebenfalls unzulässig. Diese "Einzelabnahme" wär bestimmt möglich, jedoch würde der TÜV-Prüfer die montierten Felgen dann zB. einem Härtetest auf einer Teststrecke unterziehen. Für das Geld hätte man sich dann noch ein paar andere Sätze Felgen kaufen können. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist, hat Andres Hohls ja bereits beantwortet. Zudem würde unter dieser Konstellation auch sehr die ganze Hinterachse viel stärker belastet als gewöhnlich (wie Radlager etc...)
Ich fahre selbst eine noch extremere Konstellation, weiß aber auch um die Vor- und Nachteile und bin da in keinster weise "betuppt" worden oder als Laie auf irgendwelche dubiosen Verkäufer reingefallen.
Wenn der unglückliche Käufer bzw. Themenersteller trotzdem eine Eintragung haben möchte, so kann er sich bestimmt an den allseits bekannten Betrieb in Siegen wenden und da um Rat und Tat bitten, abgesehen davon dass die Beratung des "Holländers" eher jenseits aller Legalität und Sicherheitsaspekte gelagert ist, würde ich ihm die Dinger mit genau dieser Begründung vor die Füße werfen und das Geld zurück verlangen.
Viel Glück
Alex.