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Infos zu Fahrzeugen:
Alle Fahrzeuge müssen über eine gültige Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr besitzen. Änderungen am Fahrzeug die nicht der Serie entsprechen, sind durch entsprechende Unterlagen (Kfz-Schein, Kfz-Brief oder durch entsprechende Gutachten (z.B. TÜV, Dekra, KÜS usw.) auf ihre Zuverlässigkeit hin, zu belegen. Für alle Fahrzeuge z.B. auch mit 07xxx Kennzeichen muss ein gültiger (nicht älter als 2 Jahre) Abnahmebericht HU mit ASU vorgelegt werden. Fahrzeuge mit rotem Überführungskennzeichen, Händlernummer (06xxx), Kurzzeitkennzeichen (04xxx)Zollkennzeichen, Versuchsfahrzeuge (Eintrag gemäß § 19 Abs. 6) oder Fahrzeuge mit Wagenpass werden nicht zum Start zugelassen. Die Teilnehmer sind verpflichtet einen Eigentumsnachweis über das Fahrzeug (z.B. 07xxx) vorzulegen.
Fahrzeuge, deren angegebene Höhe 1600 mm überschreitet, sind nicht startberechtigt.
Besondere Bestimmungen siehe Anhang „Technische Bestimmungen“. Sicherheitsausrüstungen gemäß Anhang „J“ sind empfohlen. Im Zweifelsfall sind die Technischen Kommissare zu befragen.
Über eine Zulassung zum Start entscheidet im Ausnahmefall der Rennleiter.
Das Nenngeld beträgt 190,00 €.
Das Nenngeld bis zum 1. Nennschluss beträgt 170,00 €, wenn die Nennung und Zahlung bis zum Montag vor dem Veranstaltungsdatum 24:00 Uhr dem Veranstalter vorliegt.
[Quelle: GLP1.de Ausschreibung]
Desweiteren ist eine Nationale Lizenz oder Veranstaltungslizenz sowie ein Helm nach ECE 04 oder ECE 05 für den Fahrer und Beifahrer nötig. Beifahrer ist Pflicht.
Joe: hast du dieses Jahr vor noch öfter zu fahren?
Gruß Phil