Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schrecken habe ich in der Zeitung gelesen, dass Sie ab Juli 2007
ganzjährige Fahrverbote für Ottomotoren ohne G-Kat verfügen wollen.
Mal ganz davon abgesehen, dass Ottomotoren keinen nennenswerten
Feinstaub produzieren, sondern dieser hauptsächlich von Industrie,
Privathaushalten, Dieselmotoren und Heizungsanlagen/kraftwerken kommt
und ich persönlich diese Verordnung deshalb schlicht für unsinnig
erachte, stellt sich mir als Anwohnerin die dringende Frage, ob sich das
wirklich auch auf die direkten Anwohner der Stadt bezieht.
Muss ich wirklich damit rechnen, dass mein Fahrzeug mit ungeregeltem
Katalysator aus dem Verkehr gezogen wird, nur weil ich zentral in
Stuttgart wohne?
Wie stellen Sie sich das vor? Werden die Anwohner mit älteren Fahrzeugen
dazu gezwungen, sich ein anderes Fahrzeug zu kaufen?
In unserem Haushalt gibt es nicht nur ein Fahrzeug mit ungeregeltem Kat,
sondern auch einen Oldtimer mit H-Zulassung, für den es auch in späteren
Jahren nie einen Nachrüstkat gab. Muss ich jetzt mit teuren Standschäden
rechnen, weil ich ihn nur noch mit Sondergenehmigung bewegen darf?
Ich nehme mal an, dass ich die 191€ Steuern trotzdem voll bezahlen muss,
auch wenn ich mein Auto nicht fahren darf, wann ich möchte.
Ist es wirklich nötig, dass bei nichteinmal 110.000 H-Zulassungen im
ganzen Bundesgebiet, den Haltern der Erhalt dieser kulturell wertvollen
Fahrzeuge auch noch unnötig erschwert wird?
Ich hätte mir von einer Stadt, die so sehr von der Automobilbrance
geprägt ist, wirklich mehr erwartet.
mit freundlichen Grüßen,