zu 1: die seitenverkleidungen sind gesteckt
zu 2: das instrumentenei wird von innen mit kreuzschlitzschrauben an die schottwand geschraubt. im motorraum findest du dementsprechend 6 angeschweißte muttern
zu 3. du kannst nur die wellen verwenden, die antriebswellengelenke aussen passen nicht...
Beiträge von Madblack
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nun ja, die nummer ist nicht korrekt wiedergegeben...
CA 25 BL 1136470A
müsste sein
CA2SBL.......A
wäre dann ein
C = Austin Cooper
A = A Series Engine
2S = two door saloon (Limousine)
B = MKII Austin
L = LHD
dann die Seriennummer
A = Longbridge (Produktionsort)
wenn denn der schein zur karosse passt, ist es ein cooper (S?)
herzlichen glückwunsch! -
...aber von welchen kombi reden wir denn hier??
es gibt einige unterschiede zwischen austin/morris traveller/countryman, clubman estate, ima kombi und inno T MKI/II und III
also welcher ist denn nun dein herzblatt??
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...einfach mal nachschauen, was wann wie schnell...
http://www.guess-works.com/Tech/ratio.htm
..und eine 3,44 EÜ ist auch auf langstrecke fahrbar, nur die empfindlichkeit des fahrers ist hier die begrenzende dimension.
wenn ein motor bei ca. 4500 U/min sanft und turbinenartig läuft, was spricht dagegen??
und 4000U/min bei 165/70/10 und 3,44EÜ sind 106KM/H, bei 5000 sind es schon 132KM/H -
...nee, die brembo dinger würde ich nicht nehmen, die sind für einen
MINI 1300 MKI -
...sehr gut die scheiben von "brake engineering" dazu.
einfach mal die händler abtelefonieren, wer so etwas liefern kann:D -
...die peeh ess zahlen sind unterschiedlich:
aus dem gleichen zeitraum des 1001er inno motors gab es
- 998er mit 36 und 39 PS (HS2 und HS4 befeuert)
- 998er vom inno mit 48PS
ab ca 1982
- 998er A+ mit 42 PS
alles klar? -
...se alle wech...:p
danke an die käufer und viel spass damit!!!
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...1972er ist auch weg...
nun nur noch 1976...auch ein guter jahrgang!!:D -
...hat sowas im regal liegen...
ich schau mal heute nachmittag und melde mich per PN, ok?
kann den ganzen A+ krempel eh nicht mehr gebrauchen...ist mir zu neumodisch:D -
..will nochmal, wer hat noch nicht??:D
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...spanner raus...aber nicht mehr rein
- stoßdämpfer ausbauen
- unteren anschlagwinkel für den oberen querlenker entfernen
- oberen kugelbolzen ausdrücken
- hintere achsenmutter des querlenkers lösen
- vorn die beiden kleinen schräubchen der querlenkerachsenlagerung entfernen (die innere hat eine angeschweißte mutter am rahmen)
- jetzt die achse nach vorn schieben bis sie hinten aus der hilfsrahmenbohrung herausgeht (ist eventuell noch eine kleine vorspannung drauf)
- jetzt den querlenker am äusseren ende anfassen und nach vorn schwenken/drehen
- wenn der querlenker mit dem hinteren ende aus dem hilfsrahmen herausgeschwenkt ist, diesen nach schräg unten von der welle ziehen
- dabei das knuckle joint aus der pfanne hebeln....
-> fertig:D -
...at saturday :thumpsup::D
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...lang ists her....wenn ich mich richtig erinnere:
- zuerst die verkleidung über den hecktüren entfernen
- dann den hinteren teil des himmels ein stück nach vorn ziehen (in fahrtrichtung), das hängt die verbindungshaken aus
- jetzt die vorderen ecken des hinteren himmels leicht nach innen biegen und aus der dachführung herausnehmen
- den hinteren teil schräg nach unten/vorn ziehen
- den vorderen teil ebenfalls an der ecken nach innen biegen und nach hinten herausziehen
so oder so ähnlich....
viel erfolg!! -
...was die grauen zellen zusammenkratzen können:
- motornummer passt zum auto 8AR-TE ist ein 850er für innocenti
- vergasernummer ist mir nicht bekannt, wo hast du die abgelesen? sollte ein kleines blechschild an einer der drei schrauben des schwimmerkammerdeckels sein. der vergaser selbst ist ein HS4, passt
- kühler passt (hat den oberen anschluss ganz vorn an der ecke des oberen wasserkastens)
- kühlerumrandung passt ebenfalls (zweiteilig)
- lichtmaschine (dynamo) ist ok
- der regler dazu sieht auch ok aus
- scheibenwischermotor ist ok
- haupt und kupplungszylinder sind zu neu (wie schon erwähnt)
- heizungsventil ist zwar "italienisch", aber zu neu im vergleich zum teilekatalog
- zündspule...könnte eine "bosch" sein der farbe nach und somit nicht original
- die gummitülle über dem verteiler passt
- der "knopf" passt auch, ist aber am magnetschalter, nicht am anlasser:D
- hupe müsste auch passen
...mehr seh ich nicht...;) -
...der brief für den 74er 1000er...
nun also nur noch
1972
1976
zum verkauf;) -
http://www.mini-wiki.de/wiki/Sicherungskasten
...ist doch ganz einfach...:D:D -
folgende briefe biete ich zum verkauf an.
festpreis je brief sind 80euro incl porto.
Mini 1000 erstzulassung 15.03.1974
eintragungen ATS felgen 5X10 mit 165/70/10
mit vermerk im brief, dass die fahrgestellnummer neu eingeschlagen wurde
mit typenschild und abmeldebescheinigung vom 12.10.1990
Mini 1100 (special) erstzulassung 18.08.1976
eintragungen keine
mit typenschild und einem formlosen vermerk, dass die fahrgestellnummer neu eingeschlagen wurde
abgemeldet am 27.02.1989
Mini 850 erstzulassung 21.04.1972
eintragungen keine
mit vermerk im brief, dass die fahrgestellnummer neu eingeschlagen wurde
mit typenschild und abmeldebescheinigung vom 29.07.93
bei interesse bitte per PN bei mir melden
no tirekickers and timewasters, please:p -
...also ich meld da nix ab...
In amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und mit einem Prüfzeichen gekennzeichnet sein müssen gemäß §22a StVZO:
1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c);
1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1a);
2. Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2) – Schneeketten fallen nicht hierunter;
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
4. Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4);
5. Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist. Zur Auflaufbreme gehören die Auflaufeinrichtung, die Übertragungseinrichtung sowie die Radbremsen.
6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen – auch die Sattelkupplungen sowie die als Sattelkupplungen verwendeten Drehkräne - (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z.B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,
d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,
e) Langbäumen,
f) Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;
7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);
8. Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1);
8a. Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4);
8b. Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6);
9. Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51c);
9a. Umrißleuchten (§ 51b);
10. Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);
11. Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3);
12. Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4);
12a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52a);
13. Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b);
14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);
15. Rückstrahler (§ 51 Abs. 2, § 51a Abs. 1, § 53 Abs. 4, 6 und 7, § 53b, § 66a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);
16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 1 und 3);
16a. Nebelschlußleuchten (§ 53d);
17. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 53b Abs. 5, § 54);
17a. Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53b Abs. 5);
18. Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49a Abs. 6, § 67 Abs. 10 der StVZO, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);
19. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3);
20. Fahrtschreiber (§ 57a);
21. Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen (§ 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);
22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer, Schlußleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den Speichen für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis 7 und 11);
23. Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;
26. Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);
27. Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung) beachte aber hierzu die Ausnahme in der dritten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (3. StVR-AusnahmeVO).
Alle übrigen Fahrzeugteile dürfen in beliebiger Bauart ausgeführt werden (OLG Hamm VBI 1966, 336).
siehe: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/fahrzeug…ge=1#anchor_1_4