Hallo,
Ich habe einen 1977er Mini von Leyland (GB) der demnächst eine Vollabnahme braucht, da er seit 1994 nicht mehr angemeldet war.
Bei der Restauration wurden von mir, bzw. vom Vorbesitzer einige Änderungen vorgenommen.
-Anderer Motor (soll aus einem Metro stammen, A+ Baureihe mit 1275ccm, Motornummer ist 12H 897AA, haben sie darüber evt Informationen, bezüglich der Leistung? )
-Wegen der höheren Leistung wurde auch ein Bremskraftverstärker und größere Scheibenbremsen verbaut.
-Wegen der größeren Bremsanlage passten die 10" Räder leider nicht mehr, ich habe jetzt 175/50 R 13 auf einer 7x13" Felge (für die es ein Festigkeitsgutachen geben soll, können sie es mir schicken, wenn sie es haben?, auf der Innenseite der Felge ist "RF-X ET11 7Jx13H2" eingeschlagen) Ich habe leider im Moment noch alte Reifen (DOT-Nr. ist 383) drauf, wird so etwas bemängelt, Profiltiefe ist in Ordnung, oder sollte ich neue Reifen kaufen, mach ich sowieso, ist nur für die Abnahme interessant, sind mir persönlich auch zu alt um damit, auf die Autobahn o.ä. zu fahren.
-Durch die Reifen wird er breiter
-Sportsitze, von Wiechers Sport, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, leider ist auf einer Konsole der Aufkleber abgegangen, das Wiechers Sport aber andere Schraubenabstände als Sparco oder Recaro hat und die Konsole passt, ist sie auch von Wiechers Sport.
-Sportgurte von Schroth, Eintragung zum 2 Sitzer, da Seriengurte entfernt wurden. Dazu hätte ich noch eine Frage, ob man eine Sondereintragung machen lassen kann, das die Rückbank auf der Seite benutzt werden darf, wo vorne ein Seriensitz mit Seriengurt ist, da der Umbau nur ca. 10 min dauert? (Hinten sind Baujahrbedingt keine Gurte vorhanden.
-Ausserdem brauche ich noch eine Einzelabnahme für den Auspuff (RC-40 mit Vorschalldämpfer)
Für einige der Eintragungen kann ich auch Briefkopien zeigen, wo die Sachen eingetragen sind.
Evt kommt noch ein Tieferlegungsfahrwerk mit Sportstoßdämpfern dazu.
Meine Frage dazu ist, ob es bei den Eintragungen irgendwelche Probleme geben kann, da die Sachen nicht eingetragen werden dürfen o.ä. und was das ca. kostet.
MfG A.Stoldt
P.S.: die Fahrgestellnummer wurde neu eingeschlagen, da die Nummer unleserlich war (steht auch im alten Brief) aber es gibt den Einschlagestempel vom TÜV bei der Nummer nicht.