Habe mir das Ganze nochmal genau durchgelesen...
Der jetzige Verkäufer hat das Fahrzeug restauriert und dann auf seinem Hof gammeln lassen?
Und der Eigentümer und eigentliche Besitzer ist verstorben?
Dann soll bzw. muss er sich entweder den Brief oder eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust desselben bei den erben einholen, bevor er das Fahrzeug weiterverkaufen darf.
Wahrscheinlich hat der Restaurator noch ein paar offene Forderungen gegenüber dem Verstorbenen.
Einfachste Lösung: Der Verkäufer macht mit den Erben einen Kaufvertrag über seine Forderungen, dann rücken Die Erben im Gegenzug den Brief oder die Eidesstattliche Erklärung raus. Erst jetzt darf der Verkäufer den Wagen mit den nötigen Dokumenten weiterverkaufen.
Inno-Uwe
natürlich dürfen die Erben das fahrzeug auch direkt an Dich verkaufen...wie das dann aber mit den 10 Jahren Unterstellgebühr zwischen Eigentümer und verkäufer aussieht...