Leute Leute Leute....
es wird doch immer wieder versucht....
da knallt einer einem bei Marktkauf die Tür ins Auto und behauptet hinterher, Du hättest eine Teilschuld weil Du neben ihm geparkt hast.
Einer von der Rennleitung sagte mir mal zu Deinem speziellen Fall (rückwärts ausparken): Wer rückwärts fährt ist immer schuld, denn ER hat sich vor dem Manöver zu vergwissern, das alles frei ist.
Hierzu mal wieder mein persönlicher Rat:
DU BIST NICHT SCHULD, ALSO BRAUCHST DU DICH ERST GAR NICHT AUF IRGENDWAS EINLASSEN. DRÜCK DEN GANZEN KRAM DEINEM ANWALT IN DIE HAND UND DU WIRST DICH WUNDERN WIE RUHIG DEIN GEGNER AUF EINMAL WIRD.
Bei solchen gegnerische Aktionen ist immer ein Anwalt einzuschalten, denn sonst bist Du letztendlich der Dumme, der sogar noch die Beule am Gegnerauto bezahlen muß.
Denn ist doch klar, das hier der übliche Trick angewendet wird den Unschuldigen eine Teilschuld aufzudrängen um nicht für den vollen Schaden aufkommen zu müssen.
Dein Kollege will Dir ans Bein pinkeln, wehre Dich..!!!
Inno-Uwe
PS: Wenn Du Rechtsschutz hast, brauchst Du über die Sache gar nicht erst nachdenken...falls Du nicht im Rechtsschutz bist, such Dir trotzdem nen Anwalt ,denn da Du nicht schuldig bist, trägt der Unfallverursacher Deine Anwaltskosten!!!