Tja eigentlich ist das so
Aber anscheinend gilt je höher der Dienstrang desto weniger Ahnung vom Regelwerk.
Aber wenn die Kompetenz reicht wegen so'nem Micky-Maus-Aa ne ganze Bundesstraße abzusperren, frage ich mich, mit welcher Berechtigung bzw. Arroganz diese Leute ihren Job ausführen.
Inno-Uwe
Mini-Man war schließlich nicht auf der Flucht.
PS: und soweit ich weiß ist das Mitführen einer blauen Rundumleuchte im Fahrzeug NICHT verboten, sondern lediglich der Betrieb. Hier fährt'n amerikanischer V8-Polizeiwagen aus den Ende der 70ern rum mit allen Gedöns (Rifle-Halter mit Atrappe etc.) und Disco-Licht auf'm Dach. Der hat mich auf'm Ami-Treffen aufgeklärt, und für unsere pingelige grün-weiße Rennleitung hatte er's sogar schriftlich parat (Falls mal die wöchentliche Anfrage wieder anstand).