Richtig...
also fassen wir mal zusammen, das ein Fahren ohne Kennzeichen nur in folgenden Fällen erlaubt ist:
1:
Fahrt direkt zum TÜV in Verbindung mit Zulassung am gleichen Tage und in Verbindung einer Versicherungsbestätigung (die man ja eh zur Zulassung benötigt). Hierbei sollten die Kennzeichen , die das Fahrzeug bei Zulassung bekommt ohne Plaketten schon sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Entweder die alten Kennzeichen, oder bei Zulassung in neuem Bezirk vorab Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt zuteilen lassen! Ein Reservieren des Wunschkennzeichens über Internet reicht nicht aus, da die Zuteilung des Kennzeichens nicht zu 100 % garantiert wird!
2:
Fahrt nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle direkt nach Hause, da die Versicherung für den Abmeldetag noch Bestand hat
Inno-Uwe
alles andere illegal...