Probleme bei unverschuldeten Unfällen treten nicht nur bei bestimmten Versicherungen auf.
Mein Fall: In der Tiefgarage unserer Firma wurde mein Wohnwagen (Eriba Puck, Bj. 65, unrestauriert, guter rostfreier Allgemeinzustand) von einem Elektrorollstuhl, der sich selbstständig machte, "angefahren".
Da ich über die Jahre nur schlechte Erfahrungen mit den Sachverständigen der gegnerischen Versicherungen gemacht hatte habe ich natürlich sofort einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensschätzung beauftragt.
Sein Urteil: Wiederbeschaffungswert 3.400,- €, Schadenshöhe 2.850,- €. Begründung: Offiziell Oldtimer, Classic-Data Gutachten
Die gegnerische Versicherung zweifelte dieses Gutachten an, schickte einen eigenen Sachverständigen: Wiederbeschaffungswert 1.300,- € Schadenshöhe 1.600, €
Begründung: Zeitwert, TÜV seit 1 Monat abgelaufen, keine gültige Gasprüfung.
Der Rechtsstreit läuft inzwischen seit 1,5 Jahren, ein Ende ist nicht abzusehen. Mein in Auftrag gegebenes Gutachten soll auch nicht erstattet werden, da die Schadenshöhe und der Wert des Puck nicht korrekt seien.
Es ist immer ein Problem bei "älteren" oder modifzierten Fahrzeugen. Inzwischen existiert für meine älteren Fahrzeuge entweder ein Kurzgutachten oder ein offizielles Classic Data Gutachten. War ein Ratschlag meines Rechtsanwalts....
Gruss Stefan