Zitat von Shorty
Also, ich würde auch vermuten - da ja auch die Freunde und Helfer schon ihr Urteil gefällt haben - Augen zu, aufhören mit dem Rauchen und durch.
Sorry, aber das "Urteil" der Freunde und Helfer ist nix wert.
Jeder, der damals in der Schule aufgepasst hat, weis, dass unser Staat auf 3 unabhängigen Gewalten basiert, diese heissen Exekutive, Judikative und Legislative.
Während die Legislative Gesetze entwirft und beschliesst, ist die Exekutive (zu der die Polizei gehört) die ausführende Gewalt, die in erster Linie mit der Ausführung der Gesetze vertraut ist.
Ein Urteil sprechen (und somit beurteilen wer Schuld ist) kann die Exekutive nicht, das ist Aufgabe der Judikative und damit dem Richter.
Wenn es zu einem Verfahren kommt, dann ist die Polizei auch nur Zeuge und hat keine weiterreichenden Befugnisse.
Zumindest beim ersten Unfall in die Einfahrt hinein würde ich keine Vollschuld akzeptieren, da der Motorradfahrer wohl eindeutig gegen §5 Abs. 3 STVO [1] verstoßen hat.
Aber ohne Gewähr, bin halt kein Anwalt.
[1] Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage ...