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Original geschrieben von El Gazolino
Serienmäßigkeit :
Streng genommen könnte man natürlich sagen, daß der BMW New Mini das Facelift des alten Rover / BMW Mini ist und der hat das ganze ja schließlich auch Serienmäßig 
das daß natürlich auslegungssache ist weiß ich auch
aber probieren kann man es ja !!!!!
Andere Schlüsselnummer, andere ABE-Nummer (steht im Brief) und somit anderes Auto.
Und vergleich nie wieder meinen kleinen süßen Mini mit dem BMW-Mini 
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außerdem steht drinn :
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
Einbauen von D2S oder D2R Brenner in für Halogenlampen bauartgenehmigte Scheinwerfer ist eine Veränderung, die zur Erlöschung der Bauartgenehmigung und somit zur Erlöschung der BE führt.
Wenn Du Deinen Scheinwerfer etwas höher stellst, ist das z.B. keine Veränderung die zur Erlöschung der BG führt, weil Du am Scheinwerfer selber nichts umbaust.
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Können aber müssen nicht ?
Das ist viel zu schwammig ! was die dort schreiben !
Das ist eine Pressemitteilungen, die sind in der Regel immer so geschrieben...
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es bezieht sich aber auf Vorschaltgeräte, welche keine e zulassung haben ! ich meine für die Rennleitungf ist nur interessant ob es im Brief drinnen steht denn dann hat sich ja bereits jemand mit seinem Namen für die richtigkeit der Sache verbürgt und in diesem fall ist es der TÜV Prüfer 
Es bezieht sich nicht nur auf die Vorschaltgeräte, sonst wären die bauartgenehmigten Scheinwerfer nicht explizit erwähnt worden.
Die Eintragung eines TÜV-Prüfers ist in keinem Fall eine Garantie dafür, dass die Eintragung seine Richtigkeit hat.
Der TÜV-Prüfer steht nicht über dem Gesetz, er kann das Gesetz nicht ändern, wenn er also was einträgt, was dem Gesetz widerspricht, so ist das eine nichtige Eintragung. Ob der TÜVler bestochen worden ist, es aus Dummheit, aus menschlichem Fehler oder ähnliches gemacht hat ist dabei unerheblich.
Im Zweifelsfall wird er Dir erzählen, dass er die Eintragung vorgenommen hat, als alles in Ordnung gewesen ist und Du nachträglich Veränderungen dran vorgenommen hast. Wer will das Gegenteil beweisen?
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wozu gibt es dann den TÜV wenn dieser eine sache einträgt , die aber in wirklichkeit verboten ist ???
Tja, wieso gibts ungewissenhafte TÜV-Prüfer, die entsprechendes eintragen?
BTW:
Ein Kumpel hat für sein Auto einen Brief vom KBA gekriegt, dass er doch bitte sein Auto beim TÜV vorführen soll, um die Scheibenfolie vorne (Foliatec Chromolux) austragen zu lassen.
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das ist / wäre wilkür und soetwas gibt es nicht !
Sorry, die Realität sieht anderst aus.
Ach übrigens, es gibt noch exakt zwei Möglichkeiten an legales Xenon zu kommen.
Die eine Methode wäre es komplette Scheinwerfer aus anderen Fahrzeugen in den Mini zu übernehmen ohne am Scheinwerfer selber was zu verändern. Bzgl. der dann notwendigen Karosseriearbeiten musste allerdings jemand anderes fragen, da kann ich Dir net so weiterhelfen.
Methode zwei wäre es, den umgebauten Scheinwerfer an das lichttechnische Institut nach Karlsruhe zu schicken und dort Prüfen und bauartgenehmigen lassen. Doch erstens ist das nicht billig und zweitens ist die Gebühr dann weg, auch wenn die Scheinwerfer die Prüfungen nicht schaffen.
Grüssle
Mad