Beiträge von Mad1980

    Hallöchen,

    ich hab das Problem, dass bei kaltem Motor die Kupplung 2-3 Gedenksekunden braucht, bis Sie entsprechend einkuppelt.

    Bei allgemein kalter Umgebung bilde ich mir ein, dass es schlimmer ist.

    Wenn der Motor warm ist, ist der Effekt einer langsameren Kupplung auch noch da, aber nicht mehr so stark.

    Ist das minispezifisch, oder muss ich mir Gedanken machen, dass meine Bremsflüssigkeit in der Kupplungshydraulik derart alt ist, dass ein Austausch ran muss?

    Wenn ich den Hydraulikbehälter mit neuer Flüssigkeit vollmache und alles zum Nehmerzylinder rauspumpe kann ich dann sicherstellen, dass auch der Kreislauf bis zum Geberzylinder mit neuer Flüssigkeit versorgt wird, oder bleibt immer etwas alte Bremsflüssigkeit im System?

    Grüssle & Danke schonmal für die Antworten

    Martin

    Danke für die Blumen *freu*

    Ist ja auch vergleichsweise wenig Aufwand und ich weis in nem Jahr noch, was ich gemacht hab :)

    NES steht für Bad Neustadt an der Saale und ist ca. 50km östlich von Schweinfurt und ca. 25km von Meiningen entfernt.

    Nach Nürnberg hab ichs ca. 140km, aber hab ne Menge Freunde in der Gegend dort, deswegen bin ich immermal dort anzutreffen :)

    Grüssle


    Martin

    Hallöchen,

    ich suche noch für den Drehzahlmesser von nem 1000er-Tacho die Glasabdeckung, die existiert bei mir nimmer, dann noch einen Behälter für die Scheiben-Wisch-Wasch-Anlage, da ist irgendwas undicht und wenn jemand noch Blinkergläser in Orange hätte, wäre mir sehr geholfen.

    Das Baujahr meines kleinen ist 1989.

    Grüssle & Danke

    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von El Gazolino
    Serienmäßigkeit :
    Streng genommen könnte man natürlich sagen, daß der BMW New Mini das Facelift des alten Rover / BMW Mini ist und der hat das ganze ja schließlich auch Serienmäßig :)

    das daß natürlich auslegungssache ist weiß ich auch :) aber probieren kann man es ja !!!!!

    Andere Schlüsselnummer, andere ABE-Nummer (steht im Brief) und somit anderes Auto.

    Und vergleich nie wieder meinen kleinen süßen Mini mit dem BMW-Mini ;)

    Zitat


    außerdem steht drinn :

    Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.

    Einbauen von D2S oder D2R Brenner in für Halogenlampen bauartgenehmigte Scheinwerfer ist eine Veränderung, die zur Erlöschung der Bauartgenehmigung und somit zur Erlöschung der BE führt.
    Wenn Du Deinen Scheinwerfer etwas höher stellst, ist das z.B. keine Veränderung die zur Erlöschung der BG führt, weil Du am Scheinwerfer selber nichts umbaust.

    Zitat


    Können aber müssen nicht ?
    Das ist viel zu schwammig ! was die dort schreiben !

    Das ist eine Pressemitteilungen, die sind in der Regel immer so geschrieben...

    Zitat


    es bezieht sich aber auf Vorschaltgeräte, welche keine e zulassung haben ! ich meine für die Rennleitungf ist nur interessant ob es im Brief drinnen steht denn dann hat sich ja bereits jemand mit seinem Namen für die richtigkeit der Sache verbürgt und in diesem fall ist es der TÜV Prüfer :)

    Es bezieht sich nicht nur auf die Vorschaltgeräte, sonst wären die bauartgenehmigten Scheinwerfer nicht explizit erwähnt worden.
    Die Eintragung eines TÜV-Prüfers ist in keinem Fall eine Garantie dafür, dass die Eintragung seine Richtigkeit hat.
    Der TÜV-Prüfer steht nicht über dem Gesetz, er kann das Gesetz nicht ändern, wenn er also was einträgt, was dem Gesetz widerspricht, so ist das eine nichtige Eintragung. Ob der TÜVler bestochen worden ist, es aus Dummheit, aus menschlichem Fehler oder ähnliches gemacht hat ist dabei unerheblich.
    Im Zweifelsfall wird er Dir erzählen, dass er die Eintragung vorgenommen hat, als alles in Ordnung gewesen ist und Du nachträglich Veränderungen dran vorgenommen hast. Wer will das Gegenteil beweisen?

    Zitat


    wozu gibt es dann den TÜV wenn dieser eine sache einträgt , die aber in wirklichkeit verboten ist ???

    Tja, wieso gibts ungewissenhafte TÜV-Prüfer, die entsprechendes eintragen?

    BTW:
    Ein Kumpel hat für sein Auto einen Brief vom KBA gekriegt, dass er doch bitte sein Auto beim TÜV vorführen soll, um die Scheibenfolie vorne (Foliatec Chromolux) austragen zu lassen.

    Zitat


    das ist / wäre wilkür und soetwas gibt es nicht !


    Sorry, die Realität sieht anderst aus.

    Ach übrigens, es gibt noch exakt zwei Möglichkeiten an legales Xenon zu kommen.

    Die eine Methode wäre es komplette Scheinwerfer aus anderen Fahrzeugen in den Mini zu übernehmen ohne am Scheinwerfer selber was zu verändern. Bzgl. der dann notwendigen Karosseriearbeiten musste allerdings jemand anderes fragen, da kann ich Dir net so weiterhelfen.

    Methode zwei wäre es, den umgebauten Scheinwerfer an das lichttechnische Institut nach Karlsruhe zu schicken und dort Prüfen und bauartgenehmigen lassen. Doch erstens ist das nicht billig und zweitens ist die Gebühr dann weg, auch wenn die Scheinwerfer die Prüfungen nicht schaffen.

    Grüssle

    Mad

    Auch wenn ich jetzt a bisserl spät dran bin (erst seit heute registriert), will ich doch noch mein Know-How zu den TÜV-Eintragungen loswerden.

    Zum Einen:
    Ein TÜV-Eintrag bestätigt keinesfalls die Legalität des angebauten Teils, denn ein Eintrag kann durchaus auch nichtig sein (z.B. eingetragene Scheibenfolie vorne, oder eben auch ein Xenon-Eintrag) und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Die Eintragung kann Dir dann allenfalls die Weiterfahrt bei einer Verkehrskontrolle garantieren.

    Weshalb das so ist?
    Ganz einfach, in Deutschland gibt es das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe, welches als einziges Institut in Deutschland ermächtigt ist Scheinwerfer auf Ihre Bauart zu überprüfen und entsprechend für den Straßenverkehr zuzulassen. Sobald man an den Scheinwerfern etwas verändert (und da zählt auch das Betreiben mit einem anderen Leuchtmittel dazu) verliert der Scheinwerfer seine Bauartgenehmigung und ist somit nicht eintragungsfähig.
    Das ganze könnt Ihr in einer Pressemitteilung unter http://www.kba.de/Stabsstelle/Pr…/pm_33_2002.htm nachlesen.

    Die Pressemitteilung ist übrigens trotz seines fortgeschrittenen Alters weiterhin gültig, sh. http://upload.rsdv.de/upl/kbamitteilung.pdf

    Bzgl. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage:
    Es gibt ein Schreiben des TÜV, dass Autos vor 2001, die nachträglich mit serienmäßigen Xenonscheinwerfern ausgerüstet werden, keine LWR und SWRA benötigen. Kann man hier einsehen http://upload.rsdv.de/upl/xenon.jpg. Knackpunkt an der Geschichte ist das wort "serienmäßige". Beim Mini gab es wohl keine serienmäßigen Xenonscheinwerfer, weshalb dieses Rundschreiben auch nicht greift.

    Hat jemand noch fragen zum TÜV?

    Ich stehe euch gerne zur Verfügung :p

    BTW:
    Ich will echt keinem den Spaß verderben, es gibt genug Leute innerhalb meines Bekanntenkreises, die Xenon eingebaut haben, ohne dass es legal ist. Wer dies macht, soll es auch bitte tun, sich aber immer der möglichen Konsequenzen bewusst sein.