Zitat
Original geschrieben von innouwe
Laut meinen Erkenntnissen gilt das mit der AU-Befreiung nur für Fahrzeuge mit Oldtimerzulassung, sprich H-Kennzeichen. und das kriegt man erst mit 30 Jahren !!!
Inno-Uwe
mein Inno B39 vom Band Dezember 1974, Erstzulassung April 1975 hat hinten Keine Gurte.
An alle Innos: Ist das richtig so?
Wenn nicht,...hat noch jemand welche rumfliegen ??
Das H-Kennzeichen ist absolut unabhängig von der Pflicht zu Abgasuntersuchung. Bei der AU gilt immer der Stichtag 01.07.1969.
Zur Frage der Gurte auf den Rücksitzen zitiere ich mich hier mal selbst:
zu 2) ab Erstzulassung 01.05.1979 bis 31.12.1991: mindestens Beckengurte hinten. Ab Erstzulassung 01.01.92: Dreipunktautomatikgurte für alle äusseren Sitze (also auch hinten), Beckengurte für alle übrigen Sitze
.. und deshalb ist es ganz normal, daß ein Inno hinten keine Gurte hat.
PS: für Dieselfahrzeuge ist der Stichtag für die AU-Pflicht der 01.07.1977