Hallo Schlimmer,
also eine Trennwand ist nicht unbedingt notwendig. Es ist aber eine sogenannte "Durchrutschsicherung" zwischen Laderaum und Fahrersitz vorgeschrieben. Alles liegt hierbei wieder im Ermessen des TÜV-Prüfers (machen Prüfern genügt hier auch der Einbau eines Hundegitters). Am besten man fragt hier bei verschiedenen Prüfstellen mal nach.
Zum Finanzamt hier noch eine Info:
Die Finanzbehörden sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung bzw. an die Bezeichnung des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren nicht gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 30.09.1981, BStB1 1982 11 S. 82). Die Entscheidung, ob das Fahrzeug als Pkw nach dem Hubraum oder als Lkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu versteuern ist, richtet sich nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs (Bauart, Einrichtung, Erscheinungsbild). Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muß, ist als Pkw zu versteuern. Die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs ist demgegenüber unbeachtlich.