So kenne ich das auch. Zumindest vor und zurück schieben musste gehen. Lehnenverstellung musste man damals nicht unbedingt haben . KI spukt was aus, aber ob das so stimmt? Würde ich vor Anschaffung mit TÜV klären. Ist hilfreicher als alles was man ergoogelt 😉
„Sportsitze müssen meist eingetragen werden, was eine
Einzelabnahme nach § 21 StVZO erfordert, da eine ABE oft fehlt; entscheidend sind passende Konsolen (mit Teilegutachten) und der Nachweis der Sicherheit (ECE-Prüfung, oft mit Gutachten/Herstellerbescheinigung). Wichtige Auflagen sind die Korrekte Montage, dass Sicht/Bedienbarkeit nicht beeinträchtigt wird, bei Vollschalensitzen die Rückenlehnenverstellung(oder Umschreibung zum Zweisitzer), und die korrekte Gurtführung für Hosenträgergurte.
Voraussetzungen für die Eintragung
- Teilegutachten/ABE: Unbedingt notwendig für Sitze und Konsolen.
- Herstellerbescheinigung: Datenblatt oder Prüfbericht ist wichtig.
- ECE-Prüfung: Schalensitze benötigen ECE-Prüfung, nicht nur FIA-Zulassung.
- Passgenaue Konsolen: Spezielle Konsolen sind oft Pflicht und müssen mit geprüft werden.
Wichtige Auflagen & Prüfpunkte
- Sicht & Bedienbarkeit: Sitze dürfen Sicht und Fahrzeugbedienung nicht einschränken.
- Rückenlehne: Oft muss sie verstellbar sein, sonst Umschreibung auf Zweisitzer (wenn 2-Türer).
- Gurte: Bei Vollschalen-GFK-Sitzen müssen Hosenträgergurte korrekt an der C-Säule befestigt werden (nicht unten an der Rückbank).
- Airbags: Alte Airbags müssen ggf. ausgetragen werden, wenn Sicherheit gewahrt ist. „