Beiträge von Quizzer11

    Die Frage ist wohl eher. woher will der denn wissen, dass da wirklich 150 Hüjas unter der Haube schlummern.
    Da muss doch ein Leistungsdia vorhanden sein.

    Da fällt mir ein. Ich bin doch hier in Zwickau quasi um die Ecke ^^

    Wenn es nach verfaulten Eiern riecht, hast du einen Plattenschluß in der Batterie. Die solltest du dann unbedingt austauschen.

    Man lernt doch immer wieder dazu :thumpsup:

    [könnte geradezu aus einem Haushaltsbuch stammen :)]

    Definitiv selbst einen Gutachter beauftragen.

    Interessant wären Fotos vom Schaden.

    Mir hat vor 14 Tagen ein Sharan einen Parkschaden verursacht und hat nach Auffassung des Verursachers auch einen Schaden von Ca. 300€ hinterlassen. Das Gutachten sagte aber was anderes. beachtliche 2800€ schaden. bei ausbeulen plus Lackierung. der kleinzte Kratzer an einem radlauf ist ein Schaden, den Du nicht hinnehmen musst, nur weil einer der Auffassung ist, das sei nicht so schlimm.

    Also geh definitiv zum Gutachter deines Vertrauens. Und b.t.w. kannste dir auch gleich nen guten rechtsfuzzi anraten lassen. idealerweise einen der mit dem Gutachter fast per Du ist. Die Kosten für gutachten und auch für den Anwalt trägt die versicherung des Verursachers.

    Lass dich nicht von den Abzockern verarschen

    Sicher dass das RC-Glied nicht die Ursache ist? Also zumindest dafür dass du "denkst" dass dein Motor nicht höher drehen würde. Das Teil kompensiert nicht nur deine Spannungsspitzen sondern fungiert noch wie ein Frequenzteiler.

    Kann grad nicht wirklich nachvollziehen ob Vergaser oder nicht, sonst den mal checken.

    Baujahr: 1974

    Laufleistung km: ca. 20000

    TÜV / AU: 07/2011

    Motor / PS: 1,6L SOHC Vtec /142

    Farbe: Nightfire Red / Melanitschwarz

    Beschreibung:
    Mal die Fakten auf den Tisch:

    -Motor 1,6 Liter SOHC Vtec
    -Rumpf D16Z2 mit Kopf D16Z6
    -Getriebe 5 Gang mit folgenden Übersetzungen:
    I. 3,250:1
    II. 1,782:1
    III. 1,250:1
    IV. 0,937:1
    V. 0,702:1
    R. 3,153:1
    Achse: 3,888:1
    -Kühler Einzelanfertigung mit Motorradlüfter Spal irgendwas
    -Luftfilterkasten Eigenbau
    -Klappfront in Blech (Golf 2 Klarglas/ Schnauzbartgrill / weiße Blinker) über Stecker zum Hauptkabelbaum verbunden also ohne große Kniffe abnehmbar.
    -Scheibenwischer auf Honda-Wischermotor umgefriemelt, dass auch bei 180 der Wischer wischt ;)
    -Karosse Kantenfrei und Runder Popo mit Hella LED Modul
    -Tankstutzen verlegt
    -Schaltgestänge nach innen verlegt (mehr Platz für Auspuff;))
    -Motorrad-Kennzeichenbeleuchtung
    -Bremsen Metro Turbo
    -Stoßdämpfer GAZ rundum Härteverstellbar
    -HiLo-rundum in Verbindung mit
    -Stahlfedern Farbe Schwarz
    -Zugstreben verstellbar
    -Fensterheber vorn /hinten elektrisch ausstellbar
    -Tacho CRX del sol..eilt vor, müsste angeglichen werden (fahre sonst nur nach GPS)
    -Kabelbaum komplett Lucasfrei
    -Heckklappe nur über Seilzug und elektrisch zu öffnen
    -Sitze: Leder CRX Targa
    -Interieur nicht ganz fertiggestellt (keine Zeit)
    -4 x 100 W + Blaupunkt Endstufe im Kofferraum
    -Mp3-Panasonic CD-Tuner
    -Batterie neu Banner 74Ah
    -Felgen Smoor Tuning Rota Roadster 13" auf Conti Sport Contact 195/45 R13 Saison 2009

    Ach ja da war noch was:

    ALLES SOWOHL GKAT EINGETRAGEN also

    GRÜNE PLAKETTE


    Mängel / Rost: Interieur nicht fertig, Steinschläge und Gebrauchsspuren vorhanden.
    ZU besichtigen einmal hier:
    Standort PLZ: Wochende 04157 Leipzig
    Unter der Woche 08056 Zwickau.

    Probefahrttouristen können gleich zu Hause bleiben.
    Ich verkaufe den MINI nicht an 18 Jährige Führerscheinneulinge. Der Mini ist nix für Anfänger und ich habe auch ein Gewissen.

    Der Verkauf ist kein Notverkauf..Ich habe Zeit. Also keine Mails von wegen "Ich geb dich 1000€" oder sowas;)

    Preisvorstellung: 13000,- EURO VB

    Kontaktinfos:PN und nicht den Post hier zumüllen, bitte.

    Bilder:Bilder vom Gerät

    Das habe ich damit auch gemeint.
    Eben nicht von der Lichthupe beim Überholen gebrauch zu machen.

    Auch wenn die StVO aussagt, dass selbst der Blinker auf dritter Spur als Nötigung gilt, so kann ich mich darauf berufen, es peinlichst vergessen zu haben, das Blinkerli auszumachen :p

    Aber sind wir doch mal ehrlich. Ein Blinker blendet niemanden und wie bereits gesagt. Wer regelmäßig den Rückspiegel checkt, wird auch früh genug darüber informiert, dass sich jemand nähert der etwas schneller unterwegs ist und um eine Freigabe der Schiene bittet.

    Aber das ist hier auch keine Grundsatzdiskussion über Nötigung meinerseits oder?! Es ging ja nur darum ob der schlimme "RASER" ich war ^^. Schuldig im Sinne der Anklage.

    Wenn der Beitrag-starter sich von mir bedrängt gefühlt hat, kann er sich gerne dazu äußern und schon mal proforma meine Entschuldigung dazu haben. *schäm*:rolleyes:

    Was isn hier los???

    Ist ja krass wie klein die Welt is ^^

    wo ich grad letztes Zitat lese

    Zitat

    Nötigung

    Mitnichten. Nötigen isses wenn ich vom Fernlicht gebrauch mache. In Frankreich ist während des Überholvorgangs das Gesetztlassen des Fahrspurwechselanzeigers :P sogar an der Tagesordnung.

    Das beugt einem Gesetzesverstoß vor, da langes Linksfahren in F wohl verboten sein soll.

    Ich habe mir das angewöhnt als ich F war und außerdem finde ich, dass es Unfall vorbeugend ist, denn der Vorrausfahrende bemerkt, dass ein baldiges "Räumen" der Fahrspur eingeleitet werden sollte ^^.

    Und um mich noch der Nötigung Frei zusprechen, kann ich von mir behaupten, nie zu dicht aufzufahren, da ich es selbst hasse wenn jemand bei mir den Kofferraum während der Fahrt kontrolliert.

    Aber schön dass sich mein Vehikel so einprägt :D

    Wird sich aber in Zukunft wohl eh nicht mehr ergeben.
    Ich denke bereits über einen Verkauf nach :(

    Da hat aber jemand ganz schön gegen die StVZO verstoßen ;)

    Zitat

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    2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

    § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

    (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
    1. allgemein 2,55 m

    konnte ich mir nicht verkneifen :D

    @ Afterburner...wenn du schwach wirst, hast du deine Rakete nich verdient :D...

    obwohl ich vielleicht bei ner 5 stelligen zahl auch schwach werden könnte :D..


    Mist. ich bin wohl auch nicht besser als Du ;)