Hier geht es ja zu, wenn man mal weg ist! Jetzt, wo ich die erste Chiptüte
leer habe, muss ich mich äußern:
... Und nun??? Du warst der Verursacher, also wende ich mich an dich! ...
Mit der Nennung zu einer vom DMSB genehmigten Veranstaltung unterschreibst Du gegenüber dem Veranstalter und den anderen Teilnehmern einen Haftungsverzicht. Klappe zu, Affe tot! Ende, Aus, Micky Maus!
Und die Teilnehmer, die nach dem Eintritt des Schadens versucht haben, über die Unterstellung von Vorsatz doch noch zu ihrem "Recht" zu kommen, scheitern vor unseren Gerichten in der Regel - zum Glück.
Soweit ich informiert bin, gilt bei dieser Veranstaltung (GLP1) auch die "Straßenverkehrsordnung",
d.h. z.B. rechts überholen ist verboten...!?!
Nein, Marco, das ist - als ich dort gestartet bin - wenigstens nicht so gewesen.
Da gelten die gleichen GLP-Regeln, wie in allen anderen Veranstaltungen, die beim DMSB als GLP angemeldet sind. Anders ist am Ring allerdings, dass die Fahrzeuge dort mindestens mit einem 07er zugelassen sein müssen. "Nur" ein DMSB-Wagenpass reicht da nicht.
Eine Anmerkung zu der Kasko-Versicherung: Bei einer GLP, wie sie am Ring oder in Padborg gefahren wird, besteht eindeutig der Versicherungsschutz durch die normale Vollkasko-Versicherung. Es ist allerdings sicherlich sinnvoll vor der ersten Teilnahme, seinen Versicherer über die Teilnahme in Kenntnis zu setzen und eine gesonderte Versicherungsbestätigung anzufordern. Das erleichtert bei vielen Wettbewerbern die spätere Schadenabwicklung meist ungemein, mehr dazu gern auf Anfrage.
Ciao
Tom