nicht ganz.
Prinzipiell ist eine Carbonhaube dann zulässig wenn sie die Anforderungen an Crashsicherheit und Brandverhalten erfüllt. Das kann über einen schon geprüften Laminataufbau (Materialgutachten) oder über eine Einzelprüfung des Bauteiles (Kugelfalltest, Brandverhalten) erfolgen. Die Eintragung ist dann immer noch eine Einzelabnahme.
Problem 1, die meisten Prüfer stehen solchen Sachen erstmal prinzipiell negativ gegenüber
Problem 2, die wenigsten Hersteller solcher Sachen nehmen die Mühen und Kosten auf sich, ein solches Materialgutachten zu erstellen. Der Kunde ist schlicht und einfach nicht bereit die Kosten zu übernehmen.
Deswegen führt das zu der Tatsache, das die meisten "Sichtcarbon"teile klassische GFK-Bauteile sind, die mit einer Lage Kohlefaser überzogen werden. Das ist erstens billiger und zweitens leichter Eintragbar, da doch einige Prüfer mit GFK-Bauteilen erfahrungen haben. Aus technischer Sicht ist das natürlich blödsinn, aber wer cool sein will muss eben leiden, oder so ;D
PS: @El gazo: unser Auto hat teilweise handlaminierte Kohlefaserbauteile (technisch nicht anders machbar), alles mit dem Segen des TÜV