Zum Abschleppen kenne ich den Stand von vor 13 Jahren, da selber mal erlebt und gerade noch mal so davongekommen. Denke mal, daß sich seitdem auch nicht viel geändert hat.
Wenn das abgeschleppte Fahrzeug "nicht angemeldet" ist, muß der Fahrer im abschleppenden Fahrzeug im besitz des 2er LKW Führerscheins sein. Das ganze Gespann wird als "ein" Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen (oder wars drei) gezählt, was einem LKW entspricht.
Ist das zu abschleppende Fahrzeug versichert reicht der normale alte 3er Führerschein, da es als Anhänger zählt. Beim neueren aktuell ausgestellten Führerschein braucht man dann wohl noch die Erweiterung zum Anhänger ziehen wie schon erwähnt.
Zum Fahrer im abzuschleppenden Auto gilt, er braucht keinen Führerschein wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist, heist z. Bsp. der Motor darf nicht mehr anspringen, Getriebeschaden etc. ...
Ist das Fahrzeug fahrbereit, was damals bei mir der Fall war, muß der abzuschleppende Fahrer die Fahrerlaubnis besitzen da er ja theoretisch mit fahren könnte.
Ist mir und Heijo45 for ungefähr 13 Jahren passiert als wir meinen unangemeldeten Mini mitten durch Frankfurt zur Werkstadt geschleppt haben.
Der Polizist hat sich kurz in den Mini gesetzt und er ist natürlich sofort angesprungen. Also für mich fahren ohne Führerschein. Heijo war im abschleppenden Fahrzeug, auch fahren ohne Führerschein, da kein zweier Führerschein.
Hatten beide wirklich noch einmal Glück gehabt, das die Polizei keine Anzeige gemacht hatte. War gerade inmitten meiner Fahrstunden und hätte dann erst einmal mindestens 1 Jahr Führerscheinsperre bekommen.
Was mich im Nachinein angeht hätte man das ganze verhindern können indem man einfach den Verteilerfinger ausgebaut hätte;). Das Fahrzeug wäre nicht Betriebsbereit gewesen und ich hätte keinen Führerschein als Abzuschleppender gebraucht.
Hoffe die ganze Geschichte hat ein bisschen Klarheit gebracht was das Abschleppen angeht.
Grüße
Holger