Beiträge von chris


    Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007 !!!!!

    zitat von stvzo.de:

    Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erstmals in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.

    §10(4) der FZV :
    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    der knackpunkt ist das zugeteilte kennzeichen, nach der FVZ werden die kennzeichen nach stilllegung nicht mehr gesperrt wie früher sondern zeitnah wieder freigegeben. somit ist das kennzeichen nicht mehr dem fahrzeug zugeordnet und fahrten damit nicht legal.

    Zitat

    Sorry für meine Antwort in gewohnter Qualität !!!

    kein problem :D:p

    Vielzuviel Zauber. Man sollte die Doppelkarte von der Versicherung bei haben und dann ab zum TÜV. Das hat mir mein Stammprüfer so mehrfach bestätigt und ich habe es auch schon mehrfach praktiziert.
    Zum TÜV und zur Zulassungsstelle darf man fahren ohne Anmeldung. Es sollten aber die ungültigen Kennzeichen trotzdem am Fahrzeug sein, damit man es zuordnen kann (Polizeikontrolle, Geschwindigkeitsmessung, etc.)

    mal wieder ein top tipp in gewohnter qualität ! :kotz:

    nebenbei bemerkt: die entstempelten kennzeichen sind nach der abmeldung ungültig und für solche fahrten nur gültig wenn sie von der zulassungsstelle vorher neu zugeteilt wurden (s.o. ausnahmegenehmigung)

    M.W. brauchst Du das nicht. Ich meine, man kann ein Auto auch ohne gültige Hauptuntersuchung anmelden, muß aber dann direkt zur Prüfstelle (z.B. TÜV) fahren. Das wissen andere aber sicher besser. Oder einfach mal die Zulassungsstelle fragen.

    genau, man kann bei der zulassungsstelle eine ausnahmegenehmigung beantragen.
    dann bekommt man die nummernschilder ohne stempel und eine ausnahmegenehmigung um zum tüv/asu und zurück zu fahren .


    Momentan hoffe ich auf Gnade des Exekutivorgans, erfahrungsgemäß arbeiten dort Menschen mit denen man reden kann.
    Keine Ahnung ob gesetzlich ein Spielraum besteht, aber fragen kostet nix.

    ist normalerweise kein problem.
    ich hatte anfang des jahres ein ähnliches problem und habe lediglich mit dem argument, daß ein ersatzteil nicht lieferbar ist, eine woche aufschub bekommen.

    die kombination aus

    mit Frau und drei Kids im Auto

    und

    Zitat

    also einmal kurz vollgas. Innerhalb von 3 Sekunden bin ich rechts am LKW vorbei und steh mit eingeschalteter Warnblinkanlage vor im.

    entlockt mir nur ein verständnisloses kopfschütteln :headshk:

    Danke Brausewitz
    Ich find es echt ******e das in diesem forum manche immer auf der Suche nach jemanden sind um sich über ihn lustig zu machen! Weiß auch nicht ob sie einfach nur ein ****** leben haben oder Langeweile! Aufjeden fall ist das Forum da um sich gegenseitig Rat zu geben und nicht um andere anzupöpeln!
    Und wenn sie dann vor einem stehen ....naja das schweift jetzt auch zu weit aus ... ich will ja nicht auch noch dazu gehören!!!!

    wow !
    jetzt habt ihr es uns aber gezeigt
    :D


    *elternteilzeit rockt*

    ;)


    Zitat


    hmm - an der Schule von dem Arbeiskollegen seiner Tochter gibt es 4 bestätigte Saugrippen...
    Aber schließen tun die nix...
    Na dann wird sichs wohl weiter verbreiten in Reutlingen....

    an einem der örtlichen gymnasien sind es mittlerweile 20 fälle - da wird auch net zugemacht.
    es wird lediglich den eltern freigestellt ob sie ihre kinder zur schule schicken wenn ein fall in der klasse war .

    hmmmmm