Zitat von FipsMit Verlaub: warst Du schlecht beraten? Heute jedenfalls gilt das hier:
das galt auch damals schon ....
in der regel läuft das so : da das fahrzeug zum unfallzeitpunkt noch auf den verkäufer zugelassen ist tritt erst mal die versicherung des verkäufers in vorleistung und holt sich die kohle hinterher von der folgeversicherung des käufers . in dem fall hat der verkäufer keinen nachteil, friede,freude , eggcake .
besteht allerdings keine folgeversicherung weil die kiste hinterher ein totalschaden ist , dann bleibt das ganze am verkäufer hängen => hochstufung in der versicherung . es gibt dann zwar noch die möglichkeit das geld beim käufer einzufordern, aber greif mal einem nackten mann in die taschen.
in meinem konkreten fall : auto verkauft , verkäufer crasht das ding , totalschaden , verkäufer pleite weil das auto mit der letzten kohle gekauft wurde .
hätte ich damals diese paranoia gehabt und soviel panik gemacht hätte mir das einige hundert euro gespart
und ja, ich war damals bei einem anwalt