Apropos 'muaha' - ICH hatte recht, nicht der Beamte!! HAR!
Die wollten mir Dienstag kein Kurzzeitkennzeichen für 3 Tage ausstellen, obwohl Ich darauf bestanden habe. Weil es auch keinen Sinn macht, ein Kurzzeitkennzeichen was BIS 5 Tage gültig sein DARF, ausschließlich für 5 Tage auszugeben. Was auch für das höchste Tier auf'm Amt aber nur so legal & möglich wäre, was die Versicherung und ICH dazu sagen - also der Beamte hat ja immer Recht.
Bis auf heute - heute hatte ICH (und die Versicherung) Recht!!
:eastgrin:
cool, dann kannst du mit dem nächsten kennzeichen ja dann bis incl. montag fahren *gg*
hmmmmmmmmmmm