hi ,
dieser horror ist mir vor einigen jahren auch mal widerfahren , ein kleiner junge (5 jahre) auf einem fahrrad kam aus einer hofeinfahrt zwischen 2 häusern auf die strasse geprescht , ich war gottseidank recht langsam unterwegs , habe den kleinen seitlich angefahren , er flog über die motorhaube , zerschlug mit dem kopf die windschutzscheibe und fiel dann rechts seitlich vom auto . im ersten moment dachte ich das schlimmste , rannte ums auto ...... und da stand der kleine schon wieder auf den beinen und wollte sein fahrrad aufheben. ich konnte es nicht glauben. wir haben dann zwar sicherheitshalber einen rettungswagen gerufen , das kind wurde im krankenhaus untersucht , hatte aber gottseidank nicht mehr als eine dicke beule . der kleine hatte wohl mehr als einen schutzengel .
zum rechtlichen , ermittlung wg. fahrlässiger körperverletzung ist standard, wird aber eingestellt sofern dir keine schuld zukommt (zu schnell oder so) . kosten kommen von seiten des kindes keine auf dich zu , hochgestuft wirst du auch nicht . einzig wenn dein auto schaden genommen hat wirst du auf diesem sitzenbleiben sofern die eltern keine haftpflicht haben .
üble sache sowas
gruss
chris