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Das mit dem Surfverhalten darf nicht so ohne weiteres ausgwertet werden !
Spätestens der Betriebsrat wird was dagegen haben, aber auch Datenrechtlich ist es nicht ganz ohne.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob nicht "pozileitechnisch" sogar geloggt werden muß !??
das thema is net so ohne , musst mich da auch viel beschäftigen mit. mitloggen muss man auf jeden fall und die logs für ´nen gewissen zeitraum aufbewahren,genau so wie jeder provider auch , um z.b. auch kriminelle handlungen zurück zu verfolgen. auswerten darf man es auch, aber nicht personenbezogen, dazu muss es einen konkreten grund geben. auswerten darf man z.b. mengenmässig , man darf auch hitlisten erstellen, z.b. beliebteste seiten oder eben auch eine user top 10, usw .
nur eben keine konkrete auswertung user xy hat zum zeitpunkt x seite http://www.xxx.com angeguckt. und eine betriebsvereinbarung darüber sollte auf jeden fall existieren.
genug geblubbert
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Und ich würde mal behaupten, das viele ITler selbst am Proxy vorbei surfen
Das nennt man dann God-Mode *gg*
*pfeif* vollkommen aus der luft gegriffen das *pfeif* 
hmmmmmmmmmmmmmmmmmmm