Nochmal zur Klärung:
Bei Abmeldung wird ein Fahrzeug SOFORT aus dem Register gelöscht, nicht erst nach sieben Jahren.
Sowohl das KBA als auch die örtliche TÜV Prüfstelle bestätigen, daß es sehr wohl möglich ist, ein Fahrzeug ohne Vollabnahme wieder zuzulassen, welches bereits mehr als 18 Monate abgemeldet war.
Gefordert ist lediglich eine normale Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung.
Eine § 21 Abnahme wird nur erforderlich, wenn es keine Papiere zu dem Fahrzeug mehr gibt.