Beiträge von minimodder

    Ich bin jetzt mit meinem Café endlich soweit, richtig durchzustarten. Das einzige, was und zu unserem Glück noch fehlt, ist eine eigene Homepage. Schließlich leben wir in einer sehr internetlastigen Welt und ohne Homepage ist selbst das kleinste Unternehmen aufgeschmissen. Nun überlegen mein Partner und ich, wie wir am besten an eine gute und vorzeigbare Internetpräsenz kommen. Ich habe mich im Netz informiert und so einige Info-Seiten über Webdesigner gefunden.


    Habt ihr Erfahrungen mit dem Thema? Mein Geschäftspartner würde gern auf eine 1&1 Homepage zum selbst bauen zurückgreifen. Sehen die billig aus oder kann man da tatsächlich für wenig Geld ein gutes Ergebnis bekommen? Ihr seht, ich brauche dringend eure Hilfe.

    klar gibt s noch Mundorgeln! Ich habe erst letztens eine in einem Asiamarkte gekauft, weil meine Nichte tatsächlich noch NIE etwas davon gehört hatte...und sie hat btw brav DANKE zu meinem Geschenk gesagt!

    Das steht alles im Stvzo:


    §52a Stvzo Abs 2:"kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei rückfahrscheinwerfern für weißes licht ausgerüstet sein." (also auch kein bremslicht).
    Abs 4:" rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem rückwärtsgang leuchten können,wenn die einrichtung zum anlassen und stillsetzen des motors sich in der stellung befindet, in der der motor arbeiten kann." (heißt der rückwärtsgang und der zündschlüssel müssen an sein.)


    dazu kommt der für dich interessante §72 Stvzo Abs 2 kapitel §52a: ... tritt in kraft am 1.januar 1987 für die von diesem tage an erstmals in den verkehr kommenden kraftfahrzeuge.
    bei den vor dem 1.juli 1961 erstmals in den verkehr gekommenen fahrzeugen genügt es, wenn die rückfahrscheinwerfer nur bei eingeschaltetem rückwärtsgang leuchten können." ( also bei denen auch ohne zündschlüssel)
    weiter :"bei fahrzeugen, die in der zeit vom 1.juli 1961 bis zum 31.dezember 1986 erstmals in den verkehr gekommen sind, dürfen die rückfahrscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie weder bei vorwärtsfahrt noch nach abziehen des schalterschlüssels leuchten können." (heiß, die darf hier auch leuchten, wenn du den schaltstock reingedrückt hast, aber noch nicht rumgedreht und der schlüssel mindestens im schloß steckt, aber nich an sein muß.)


    as bedeutet:
    - ob rückfahrlicht überhaupt sein muß, hängt vom baujahr ab.
    - wann es an sein darf oder muß, hängt vom baujahr ab.
    - alle sachen, die es früher noch nicht gab, sind nur dann jetzt pflicht, wenn sie nicht in §72 stvzo ausdrücklich ausgeschlossen sind.
    - rückfahrlicht steht nie in den papieren, aber immer in der stvzo