Beiträge von Bibo63

    Noch ne Frage: gibts da vielleicht irgendwo eine Abbildung mit der Position der Fahrgestell-Nr.? Windleitblech sagt mir so richtig nichts. Lese immer was vom Fensterrahmen. Wo dann da? doch nicht aussen??? Oder hinterm Glas, unterm Gummi? Versteh das nicht.


    LG
    Stephan

    Hallo,


    ich versuche seit einem halben Jahr für einen 96er Mini die Zulassung zu bekommen. Das Teil gehört dem Bruder meiner Freundin, hat eine englische Zulassung und ist techn. und optisch tiptop. Nun findet weder die Werkstatt noch die TÜV-Leute die Fahrgestell-Nr. und verweigern die Zulassung. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass alle blind sind oder ist diese Nr. bei dem Mini besonders versteckt?


    Laut Aussage der Werkstatt ist an der Stelle, wo die Nummer sein soll eine Raparatur gewesen und man hat die Nr. danach nicht wieder angebracht. Nach Vorsprache beim Strassenverkehrsamt und Vorlage der britischen Papiere verwehrt man mir dort die Unbedenklichkeitsbescheinigung, damit ich die Fahrgestell-Nr. neu einschlagen lassen kann. Das ginge nur in England. Jetzt habe ich die Papiere an die Familie meiner Freundin nach England (Wales) geschickt, damit ich von dort die Unbedenklichkeitsbescheingung bekomme, die ich dann widerrum wieder in Deutschland vorlegen soll. Die englische Zulassungsstelle will dieses Formulat aber nur bei Vorführung des Minis in England ausstellen!!! Also soll ich jetzt wieder mit dem Mini nach England fahren!! Das kann doch nicht sein. :headshk:


    Also am besten stell ich den Mini nochmal auf der Suche nach der Nr. auf den Kopf.

    Wo ist beim Mini die Fahrgestell-Nr.?


    Oder habt ihr noch andere Ideen, wie ich das Problem lösen kann.


    LG
    Stephan

    Hallo,


    ich unterstütze einen Freund bei der Zulassung eines Mini Bj.96 in Deutschland. Er hat das Fahrzeug vor einiger Zeit aus England geholt und ist auch hier damit gefahren (der Freund ist Engländer). Jetzt soll die Tochter in Deutschland das Auto geschenkt bekommen.


    Das der TÜV die Scheinwerfer nicht akzeptiert hatte ich erwartet. Das der TÜV jedoch auch auf die originale elektrische Verstellung der Scheinwerfer besteht ist mir neu. Wer bietet ein paar Frontscheinwerfer an, bestehend aus Metalltöpfe, elektr.Höhenversteller, Schweinwerfer, Montagematerial und wohl auch die Chromringe. Bitte alles anbieten. Gebraucht oder neu.
    Die derzeit verbauten Teile darf ich nicht verwenden, weil nicht elektrisch verstellbar! Die Zuleitung und Versteller im Innenraum sind vorhanden.


    Vielen Dank -auch für evtl. Bezugsadressen


    Stephan

    Hallo,


    Danke für die schnelle Reaktion. Leider bin ich jetzt noch mehr verwirrt.


    TÜV-Gutachten
    Das ist eigentliche meine erste Hürde. Die Werkstatt war ja mit dem Mini schon beim TÜV und die sprach von einem Schreiben des Herstellers. Die bisherige britische Zulassung wurde dabei vorgelegt. Was meint der TÜV mit einem "Schreiben" des Herstellers? Auf jeden Fall wollte der TÜV nichts machen.


    V5 Registration Formular
    Was ist das schon wieder? Oder meinst Du die britsche Zulassung. Die hab ich.


    Besitznachweis
    Die britische Zulassung sollte doch der Besitznachweis sein. Der Wagen ist auf den Namen zugelassen, auf den er auch jetzt hier in Deutschland zugelassen werden soll. Ich denke, dass mir da eine Vollmacht und ein Ausweis des Halters reicht. Auch wenn ich im Moment keine Ausweispapiere bekommen werde, da der Kfz.-Halter z.Zt. noch in Madagaskar lebt und sich dort nicht ohne Ausweispapiere aufhalten kann. Aber das Problem lös ich später.


    LG und nochmal vielen Dank.
    Stephan

    Hallo,

    meine Partnerin und ich kommen ein wenig wie die Jungfrau zum Kind bzw. zum Mini.

    Bei der Werkstatt meines Vertrauens steht seit einigen Tagen ein Mini Cooper (Erstzulassung 28.02.1997), um den wir uns nun die nächsten Monate kümmere und den wir solange auch fahren dürfen!
    Das grosse "Aber". Der Mini hat noch die britische Zulassung und soll von meiner Werkstatt durch den TÜV gebracht werden, d.h. Vollabnahme zur Erlangung der deutschen Kfz.-Papiere. Das Fahrzeug gehört dem Bruder meiner Partnerin (beide Engländer) und bisher liegt mir lediglich die britische Zulassung vor. Welche Papiere sind noch notwendig? Ich hab ein wenig gegoogelt und bin auf die Hinweise "Unbedenklichkeitserklärung", "EG-Typgenehmigung" und "COC-Papier" gestoßen. Wenn ich das richtig gelesen habe, brauche ich die Unbedenklichkeitserklärung nicht, weil das Fahrzeug in der EU zugelassen war. Stimmt das? Auf das COC-Papier bin ich bei den Hinweisen der Zulassungsbehörde gestoßen. Das COC-Papier bietet ein Anbieter im Internet für richtig teures Geld an. Muss ich das haben? Wo bekomme ich stattdessen die EG-Typgenehmigung her, wo es Rover doch seit 1996 nicht mehr gibt? Was ich bereits habe, ist eine Kfz.-Briefkopie eines gleichen Minis.
    Das scheint dem TÜV hier zusammen mit den britischen Papieren jedoch nicht zu reichen. Der will eine Bestätigung des Herstellers, der aber nicht mehr existiert.


    Ich weiß: Fragen über Fragen - großes SORRY!


    Es muss noch ein wenig am Mini gemacht werden, aber sobald ich die benötigten Papiere für die Vollabnahme und Zulassung zusammen habe, wird das Teil bald auf der Strasse sein. Wie gesagt werden meine Partnerin und ich dann wohl bis Frühling 2012 mit dem Mini unterwegs sein dürfen. Und ein wenig sind wir jetzt schon mit dem Mini-Virus infiziert. Wir schauen schon jetzt ein wenig auf die Mini-Anzeigen im Internet für "den Tag danach".


    Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung.


    LG
    Stephan