Zitat von ibinsnurdeswegen kann man die gewähr ja ausschliessen?
welchen sinn hätte dann ein bürgerliches!!! gesetzbuch, welches ja zum grossteil der privatrechtsbeziehungen regelt?
aber sieh selbst: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%C3%A4hrlei…uf)__f6754.html
Das BGB kann im Grunde GAR nichts mehr - außer den Tausch von Kühen gegen Schweine o.ä. regeln.
Entscheidend ist die aktuelle richterliche Rechtsprechung - und die ist beim Bürgerlichen Kauf eindeutig. Der zitierte Anwalt, ders für 20€ macht ist auch nicht viel mehr wert, denn.......
Zitat"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
müsste heißen:
Zitat"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Letztlich würde ich als privater Ebayer immer vorsichtshalber alles ausschließen - beim Autoverkauf wird bei nicht völlig Verblödeten sowieso ein umfangreicher schriftlicher Kaufvertrag gemacht.
Also eigentlich alles locker.![]()