Beiträge von austin mini

    Ich hoffe der Bolide bekommt noch Sidepipes, Fixxfolie und Unterbodenbeleuchtung.

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    Der Herr SRMXsowieso haut sich wahrscheinlich gerade weg vor Lachen über die Kommentare hier:D :D

    Zweitnick, was?;)

    :cool: :rolleyes: :p :)

    Zitat von Asphalt

    Hmm!? Mit dem Rover-Gutachten, aber ohne BKV!?

    Muss Ich au mal probieren :D
    Obwohl, wenn datt Ding hier schon einbaufertig rumlagert.... :rolleyes:

    Gruß,
    Jan (*PLÖPP!*) :cool:

    Wozu ist das BKV-Ding überhaupt gut?:confused: Zum Bremsen braucht man das jedenfalls nicht.:soupson:

    Ist wahrscheinlich für Mädchen gedacht.:D :D


    Mit den Greenstuff Belägen ist die Bremsleistung im richtigen Temperaturbereich echt beeindruckend.

    Zitat von Mr. Grease

    Hallo Michael,


    ... hast Du Dich auch als Zapper geoutet? ... :D ... den Schönling kenne ich
    vom Durchzappen aus den Bestellsendern, wenn er seine, sagen wir einmal
    gewöhnungsbedürftigen ;) T-Shirt, Bademäntel u.ä. an den Mann und Frau
    bringen will ... sein Laden nennt sich irgendwas mit Pompöös oder so ... :rolleyes:

    Ist meine Lieblingssendung!
    Harald Glööckler mit der Pompöös-Mode und den TV-Shopping-Modells - KULT!!!:D :D :D

    Zitat von baumschubser

    mal was anderes, ich hätte gerne mehrere Kennzeichen für ein Auto, dann kann ich wenigstens inkognito durch die Gegend fahren und bei der Rennleitung sorgt das bestimmt auch für Verwirrung.

    Wenn sich genug Leute finden, die genauso besch...also, die das mitmachen, hat die Versicherung doch bestimmt nix dagegen, oder?:D

    Genial! Das Auto aber natürlich in Flipflop-Lack,damit das auch aus unterschiedlichen Perspektiven unterschiedliche Farben hat.

    Und als Fahrer wäre der hier ideal::D

    ........ Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO

    Liebes Lisschen,
    bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

    Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
    Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
    Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
    Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
    Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
    Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
    Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

    Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)

    Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

    Pass mit Meldebestätigung

    Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
    Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.

    Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.

    Da haste dein Schönwetterkennzeichen - toll,was?:D