Beiträge von austin mini

    Zitat von Madblack


    Aufgrund der Registersatzung wird auch ein 24 Stundentelefonat an den o.g. Tatsachen nichts ändern KÖNNEN!

    Sehr schön!
    Noch ein Gartenzwergverein - mit einem dicken kommerziellen Gartenzwerg.:soupson: :soupson:

    *******************************************************

    Letztlich ist interessant, was aus den vielen Internetseiten wird, die mit miniXXXX beginnen - und da ist das Garzenzwergregister ja wohl auch von betroffen, oder?

    Ich äußere jetzt mal was ganz bitteres:

    Die Diskussion und der Sachverhalt ist 1:1 austauschbar mit einer deutschen Kleingartenvereinsidylle oder dem Internationalen Kanninchenzüchterkongress!;)

    Da wo Deutsche sind,ist auch der Verein und der Präsi und der Kassenwart der Gartenzwerg nicht fern. Wie peinlich!:soupson:

    Für mich persönlich ein guter Grund weiterhin den internationalen Gartenzwergtreffen fernzubleiben - wie schon seit 20 Jahren. (Ich müsste schließlich mit meinem deutschen Kennzeichen hinfahren und würde mich schon im vorhinein schämen:D ).

    Ich hab sowas bei unseren Alltagsautos und anderen in der Nachbarschaft - so langsam werd ich paranoid deswegen,weil ich nicht weiß, wie man so jemanden kriegen soll............:mad: :rolleyes: :mad:

    Tja, "Tiger" ist zum Beispiel in Deutschland in Verbindung mit Fahrzeugen geschützt!!:eek: :eek:
    Daran hält meines Wissens nach ThyssenKrupp die Rechte.

    Vielleicht suchst du diese Felge hier?
    http://www.minispares.com/Product.aspx?pid=34308

    Zitat von fanny81

    ganz klasse. nun hock ich da, und wart das ich abgeholt werde, da mini ja nicht ging heut früh. und das kann noch dauern.
    Un nu, was treib ich solang:confused:
    will mich nich wer unterhalten:p

    Lies das hhhmmm durch!

    Zitat von Minifahrer

    Ist nicht der eingetragene Halter auch der Eigentümer? Ich könnte ja widerrechtlich in den Besitz des Briefes gelangt sein...
    Dieser könnte ja rechtmäßig vom Versicherungsnehmer abweichend sein.

    Wenn man ein Fahrzeug "gutgläubig" erwirbt, dann wird man auch Eigentümer!

    Zitat

    Dem Erwerber einer beweglichen Sache ist es grundsätzlich nicht möglich, zu überprüfen, ob der Veräußerer zur Übertragung des Eigentums berechtigt ist.
    Deshalb gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch Eigentümer ist (§ 1006 BGB).

    Kein Kfz-Händler lässt sich in den "Brief"(oder egal wie das jetzt heißt) eintragen - und ist trotzdem Eigentümer bis zum Verkauf.

    Zitat von FG YB 52

    dazu habe ich auch mal eine Frage.

    Wenn ich im konkreten Fall ein Auto verkaufen will, das zwar mein Eigentum ist, aber aus versicherungstechnischen Gründen auf jemand anders zugelassen ist: welche Person muss als Verkäufer in den Kaufvertrag?

    Eigentlich ist es klar: derjenige, dem das Auto gehört, muss als Verkäufer in den Vertrag. Aber für Amtspersonen ist doch der Halter der Eigentümer...

    Kann mir jemand was dazu sagen?

    Nur der Eigentümer kann das Eigentum übertragen - und das ist derjenige, der den Fahrzeugbrief (der ist nämlich der Eigentumsnachweis) in der Hand hält.

    Zitat von m-racer

    "gültige" papiere hat mit denen man auch rechtlich etwas anfangen kann...

    Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei - "Papiere" oder "aufschreiben" sind nicht notwendig - aber sicherer....:cool:

    Übrigens ist egal, wer was von wem kauft - also Verbraucher von Händler oder Verbraucher von Verbraucher - das o.g. gilt IMMER!:rolleyes: