Das ist irrelevant. All PKW mit Erstzulassung nach 01.01.87 benötigen einen Rückfahrscheinwerfer und mit EZ nach 01.01.1991 auch zwingend eine Nebelschlussleuchte. (laut StVZO). Ob separate Lichteinheit oder in den bestehenden Rückleuchten integriert, ist relativ egal.
Richtig.
Ich hatte Glück, dass bei den letzten 17 😳 Hauptuntersuchungen das keine (Prüfer-) Sau interessiert hat.