* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
* Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen,
* notwendige, regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialyse-Patienten),
* Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖV ausweichen können,
* Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, wie zum Beispiel
*
o die Belieferung und Entsorgung von Baustellen,
o die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen,
* Einzelfahrten aus speziellen Anlässen.