Zitat von PadmanDer bekanntliche "Handschlag" zählt heute nicht mehr. Wurde glaub ich aus dem Grundgesetz verbannt.
Das stimmt nicht. Verträge sind grundsätzlich formfrei:
Der Kaufvertrag ist bei Guido ja auch zustande gekommen UND IST NACH WIE VOR GÜLTIG. Aber soll man jetzt anfangen mit Anwalt und Konsorten den Wagen einzuklagen?
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