Ich hab sowas bei unseren Alltagsautos und anderen in der Nachbarschaft - so langsam werd ich paranoid deswegen,weil ich nicht weiß, wie man so jemanden kriegen soll............
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Beiträge von King Boss
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Zitat von Tom The Cat
Genau, Tiger, Panther, Maus, Leopard, Marder, Iltis...
Das mit dem Tiger, war das nicht der Messerschmitt Kabinenroller mit vier Raedern, der dann unter "TG 500" lief?
Jepp!
Hier ist Lesestoff zum Thema:
http://www.bettinger.de/datenbank/domains_ge.html -
Zitat von Tom The CatAlles anzeigen
Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe, ist, wie man sich ein Wort wie "Mini" überhaupt schützen lassen kann. Ich bin zwar kein Neusprachler, hatte also kein Latein in der Schule, aber nach meinem Wissensstand bedeutet "mini" die kleinstmögliche Steigerungsstufe einer Sache im Gegensatz zu "maxi", der entsprechend größtmöglichen Steigerungsstufe.
Das bedeutet, daß diese Wörter bereits seit tausenden von Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch vorhanden sind. Wie will irgendjemand da Rechte an der Verwendung dieser Wörter geltend machen?
Meinetwegen soll jemand, der als erster auf die Idee kam, für sein Produkt einen Namen oder ein bestimmtes Wort zu verwenden, dafür das exklusive Recht bekommen. Siehe z.B. Uhu (Klebstoff; eigentlich ein Vogel), Maggi (Küchenwürze; benannt nach dem Familiennamen des Erfinders), oder, um bei Autos zu bleiben, Mustang (Ford; eigentlich ein Wildpferd), Viper (Dodge; eigentlich eine Schlange), Käfer (VW; eigentlich ein zoologischer Begriff aus dem Insektenreich).
Wenn jetzt aber jemand auf die Idee käme, von irgendwoher die Rechte am "Ford Mustang" zu kaufen (also nicht nur "Mustang"), wie wollte er dann vor der bestehenden Ford-Mustang-Gemeinde (und auch vor seinem eigenen Gewissen) eventuelle Pläne rechtfertigen, alles, und zwar wirklich ALLES, was bisher unter dem Namen "Ford Mustang" (und wenn wir gerade dabei sind, unter dem Begriff "Mustang" alleine auch) geschaffen wurde, als rechtswidrig zu bezeichnen und sämtliche Nutzungsrechte für sich zu beanspruchen?
Alle Internetseiten mit "mustang" im link werden gesperrt, alle Ford Mustangs werden zu Würfeln gepreßt, und alle Mustangs werden abgeknallt und zu Seife verarbeitet...
Prost Mahlzeit
Tja, "Tiger" ist zum Beispiel in Deutschland in Verbindung mit Fahrzeugen geschützt!!
Daran hält meines Wissens nach ThyssenKrupp die Rechte. -
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Kann ich das hier jetzt auch knicken?
Soll eigentlich originale Pressebilder und Prospekte aus den 70ern und eine umfassende Kaufberatung rein....

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Muss nicht wenn der Sturz vorne geändert wird auch die Spur auf 0°verändert werden? Vorspur macht doch dann gar keinen Sinn mehr!
BigMini
Vorne ändert sich der Sturz Richtung negativ, wenn der Mini tiefergelegt wird - hinten dagegen nicht. -
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Zitat von uAwgAlles anzeigen
Ich weiß, der beitrag ist schon ein paar Tage alt. Ich hab auch damals schon abgestimmt.
aber @ Metroholics:
Ist das die Felge die auch auf deinem schwarzen drauf ist?
und könnte der hier die auch drauf haben?
http://www.schwede.de/motorsport_fotos.php?bild=167033
http://www.schwede.de/motorsport_fotos.php?bild=145006
Wär super wenn du mal ein paar infos über die Felge geben könntest. Hersteller und Abmaße vielleicht.Vielleicht suchst du diese Felge hier?
http://www.minispares.com/Product.aspx?pid=34308 -
Zitat von m-racer
Halli Hallo,
ich suche dringend bis Sonntag eine Motorhaube! Der Lacker kommt doch erst am sonntag, sodass ich noch zeit habe mich darum zu kümmern so irgendwie!?
also, wer kommt aus meiner umgebung und hätte eine haube für mich bzw. meinen mini!?
Hier in Bonn-Bad Godesberg kannste dir auch eine abholen.;)
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Alles nur Tarnung!!
Drinnen siehts ja schließlich so aus::D
http://www.swiftune.co.uk/index.htmWenn meine Kunden wüßten, wie es bei mir aussieht, wenn ich was herstelle!!

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Zitat von Minifahrer
Ist nicht der eingetragene Halter auch der Eigentümer? Ich könnte ja widerrechtlich in den Besitz des Briefes gelangt sein...
Dieser könnte ja rechtmäßig vom Versicherungsnehmer abweichend sein.Wenn man ein Fahrzeug "gutgläubig" erwirbt, dann wird man auch Eigentümer!
ZitatDem Erwerber einer beweglichen Sache ist es grundsätzlich nicht möglich, zu überprüfen, ob der Veräußerer zur Übertragung des Eigentums berechtigt ist.
Deshalb gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch Eigentümer ist (§ 1006 BGB).Kein Kfz-Händler lässt sich in den "Brief"(oder egal wie das jetzt heißt) eintragen - und ist trotzdem Eigentümer bis zum Verkauf.
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Zitat von FG YB 52
dazu habe ich auch mal eine Frage.
Wenn ich im konkreten Fall ein Auto verkaufen will, das zwar mein Eigentum ist, aber aus versicherungstechnischen Gründen auf jemand anders zugelassen ist: welche Person muss als Verkäufer in den Kaufvertrag?
Eigentlich ist es klar: derjenige, dem das Auto gehört, muss als Verkäufer in den Vertrag. Aber für Amtspersonen ist doch der Halter der Eigentümer...
Kann mir jemand was dazu sagen?
Nur der Eigentümer kann das Eigentum übertragen - und das ist derjenige, der den Fahrzeugbrief (der ist nämlich der Eigentumsnachweis) in der Hand hält.
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Zitat von m-racer
"gültige" papiere hat mit denen man auch rechtlich etwas anfangen kann...
Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei - "Papiere" oder "aufschreiben" sind nicht notwendig - aber sicherer....

Übrigens ist egal, wer was von wem kauft - also Verbraucher von Händler oder Verbraucher von Verbraucher - das o.g. gilt IMMER!

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......für diejenigen, die das bisher nicht wussten:;)
Der Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen, dem Verpflichtungs- und dem Erfüllungsgeschäft. Das Verpflichtungsgeschäft wird durch die Übereinstimmung der Willenserklärungen von mindestens zwei Personen begründet.
Eine Willenserklärung wäre z.B. die Aussage "Ich möchte das ***** haben."
Der Verkäufer muss den Kaufgegenstand entweder an den Käufer selbst oder beim Versendungskauf an einen Frachtführer frei von Mängeln übergeben, das Eigentum übertragen sowie die Zahlung annehmen.
Der Käufer muss den Kaufgegenstand abnehmen und den Kaufpreis zahlen.
Die Erfüllung der im Verpflichtungsgeschäft eingegangenen Pflichten erfolgt im Erfüllungsgeschäft (z. B. die konkrete Lieferung und anschließende Bezahlung des Kaufgegenstandes). Sehr häufig fallen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zeitlich zusammen wie bei einem Platzkauf oder einer Zahlung Zug um Zug.
Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für den Verkäufer:
• rechtzeitige Annahme des vereinbarten Kaufpreises
• Verschaffung des Eigentums an der Ware und vertragsgemäße LieferungVerpflichtungen aus dem Kaufvertrag für den Käufer
• Annahme und Prüfung der gelieferten Ware innerhalb der geltenden Fristen
• rechtzeitige Bezahlung des vereinbarten KaufpreisesErfüllungsgeschäft
(Verfügungsgeschäft)
• tatsächliche Erfüllung der vertraglich eingegangenen VerpflichtungenIst aber gar nicht so schwierig wie sich das liest....;)
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Zitat von austin-mini.de
So, die Dinger sind frisch aus Nevada eingetroffen. Kosten 60€ incl. Versand. Die Passform ist gut,die Lackqualität mäßig - aber am am Auto siehts Klasse aus!
Der Händler ist hier zu erreichen:
http://www.gbcarparts.com/und hat auch sowas:
http://www.gbcarparts.com/proddetail.asp…heel10x5Dunlop;) -
Heutiges Scheixxerlebnis:
Ich hab die Heizung wieder angeschaltet und die Winterjacke aus dem Keller geholt........
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Zitat von larres
Hi,
haben die auch hinten eingestellt?? Falls ja, was denn?? Spur? Sturz?
Wie lange hat die Aktion gedauert?grüße
larsHinten nur Sturz (Spurkit hab ich nicht) - aber dafür extra einen Gabelschlüssel schmalgeschliffen, um an die doofe obere Mutter zu kommen.
Innerhalb von 45 Minuten war alles im Griff!
Die Jungs orientieren sich auch nicht an den Computer-Sollwerten für Rover Mini etc., sondern stellen direkt individuell ein.