Zitat von Mini-Man
miniforfun
Genau das soll es heißen. Aber wie Gianni schon schreibt, wo kein Kläger, da kein Richter. Und ob ein Kläger jemals kommt ist sehr fraglich.
Man muß ja auch alles nicht immer nach Vorschriften machen, das wär ja auch langweilig.
.... kannste ja machen, aber bitte nicht im Straßenverkehr.
@Gianni
Ich halte es für bedenklich für jedermann Xenon-Dinger anzubieten, weil sicher nicht jeder genug Verantwortungsbewusstsein hat (wie du vielleicht) die Dinger auch richtig einzustellen.
aus AMS:
der Einbau von Xenon-Licht ist nur zusammen mit dem passenden Scheinwerfern erlaubt. Wer lediglich die Lampen austauscht, handelt nicht nur illegal, sondern wird mit seinem Auto auch zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko. So haben Tests bewiesen, dass die Blendwirkung für den Gegenverkehr bei falsch eingebautem Xenon-Licht mindestens 100-mal höher ist, als bei normalem Xenon-Abblendlicht. Kommt es durch den gesetzwidrigen Einbau zum Unfall, besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
Wer Xenon-Licht nachrüsten will, sollte also auf handelsübliche Komplett-Sets zurückgreifen. Diese beinhalten neben den Lampen auch die passenden Scheinwerfer und sind für viele Fahrzeugmodelle zu haben.