Der Originalkat macht weniger Probleme, da flacher.
Den kann man aber auch ausbauen und hat dann noch weniger Probleme.😎👍
Und man kann den angeblich auch austragen lassen, dann wäre es sogar legal!
Das mit dem Austragen wird vermutlich schwer bis unmöglich
§ 19 Abs. 2 StVZO legt fest, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs „erlischt“, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine der folgenden Bedingungen eintritt:
- Die genehmigte Fahrzeugart wird geändert, oder
- eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten des Fahrzeugs sich verschlechtert. DLG e.V.+1
- Das Entfernen bzw. Deaktivieren eines verbauten Katalysator (bzw. generell Eingriffe am Abgassystem oder dessen Ersatz durch nicht serienmäßige/ungeprüfte Teile) zählt als technische Änderung, die typischerweise das Abgasverhalten verschlechtert. In diesem Fall greift § 19 Abs. 2 Nr. 3.