Aber. Der Staat kann rückwirkend bis zu 2 Jahre die KFZ-Steuer nach belieben und ohne Vorankündigung ändern. Immer und zu jedem Zeitpunkt.
Habe ich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Da kann man nichts machen. Bestandsschutz gibt es nicht.
Pickup war nach Gewicht besteuert. Wurde damals vom Finanzamt durch Vorführung des Fahrzeugs so abgenommen.
Vom Zoll wurde er rückwirkend als PKW eingestuft. Selbst Bilddokumente konnten nicht überzeugen.
Die Nachfrage, wo denn die vom Finanzamt an den Zoll überreichten Unterlagen wären, endete im Nichts. Fazit: Alles schriftlich bestätigen lassen.
Das Fzg. musste nochmals vorgeführt werden. Immerhin haben die Beamten sofort gesehen, daß es berechtigt ein LKW ist.