ZitatMit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Ist eigentlich gewissermaßen ums eck, da das Kennzeichen inzwischen sofort nach Stillegung wieder zur freien verwendung steht.
Müsste man also die ganze Zeit reservieren und um sicher zu gehen noch bei der Zulassungstelle nachfragen ob das Kennzeichen wirklich noch nicht vergeben wurde. Bei sehr gesuchten Kombinationen kann das trotz reservierung schon mal passieren.