Griffiges Gummi für die kalte Jahreszeit
Auf das Alter kommt es an
Reifen ist nicht gleich Reifen. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nur dann zu kaufen, wenn sie maximal ein Jahr alt sind. Sommerreifen gelten bis zu einem Alter von zwei Jahren als neuwertig. Der Grund: Die Gummimischung verliert mit der Zeit ihre Flexibilität, und der Reifen kann feine Risse, so genannte Lichtrisse, bekommen. Beides vermindert die Sicherheit. Generell sollten alle Reifen spätestens nach acht Jahren aus dem Verkehr gezogen werden. Außerdem sollten die Reifensätze immer komplett getauscht werden. Also nie mit zwei Winter- und zwei Sommerreifen fahren. Die Haftung und die Temperaturempfindlichkeit sind einfach zu unterschiedlich.
Wie alt sind die Reifen denn?
Sein Alter verrät jeder Reifen auf der Außenflanke. Hier findet sich die so genannte DOT-Nummer, die aus den USA stammt und von den Europäern übernommen wurde. Lauten etwa die letzten drei Ziffern "329" und befindet sich rechts daneben ein Dreieck (freiwillige Kennzeichnung, keine gesetzl. Pflicht), sind die Gummis in der 32. Kalenderwoche des Jahres 1999 hergestellt worden. Das Dreieck besagt lediglich, dass der Reifen aus den 90ern stammt. Fehlt das Dreieck, ist der Reifen mehr als zehn Jahre alt und wurde in den 80er Jahren hergestellt. Seit Anfang 2000 verrät eine vierstellige Ziffernfolge das Alter der Reifen. Zum Beispiel bedeutet "3200", dass der Reifen in der 32. Kalenderwoche des Jahres 2000 hergestellt wurde. Für die gleiche Woche des Jahres 2005 lautete die Kombination "3205".
Prüfsiegel gegen Billigreifen
Auf der Reifenflanke sollte sich das EU-Prüfsiegel befinden - dargestellt als "E" oder "e". Dieses so genannte ECE-Prüfzeichen besagt, dass der Reifen, auch wenn er nicht aus Europa kommt, nach der ECE-Norm geprüft wurde und nach bestandener Prüfung eine Zulassung bekommen hat. So genannte "Grauimporte" können auch ein ECE-Zeichen tragen, z.B. wenn Reifen, die für das Ausland bestimmt waren, wieder reimportiert werden. Seit dem 1. Oktober 1998 (also Reifen ab der Herstellungskennung DOT 408) ist dieses Zeichen in Europa Pflicht. Der TÜV wertet es als schweren Mangel (etwa bei einer Hauptuntersuchung), wenn das Zeichen nicht auf den Reifen ist.
Ein E-Zulassungszeichen im Kreis (E 1 umrandet von einem Kreis = BRD) wird für genormte Reifen ausgestellt. Das sind Reifen mit Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitskennung, z.B. 195/65R15 91 V. Reifen mit der E-Kennung im Rechteck sind nicht genormt, z.B. 195/65VR 15
Quelle WDR.de