"Neuzulassung" wird das aber nicht, es bleibt eine "Wiederzulassung" weil sich anhand von (wenn noch vorhanden) alten Papieren oder Herstellerbescheinigungen bzw. Datenblättern oftmals belegen lässt, das ein Fahrzeug schon in Deutschland oder im Ausland zugelassen war.
Ärgerlich wird es wenn Opa einen Neuwagen kaufte und ihn für den lieben Enkel eingemottet hat. Wenn ein Fahrzeug nie zu Verkehr zugelassen (angemeldet) war, gibt es nichtmal ein "vermutetes Erstzulassungsdatum" .......
Die Kiste taugt dann nur noch für´s Museum, weil bei der "Erstzulassung" die zum Datum der Erstzulassung geltenden Vorschriften/Regelungen einzuhalten sind.
Der "Nagelneue Golf 1 GTI" ohne G-Kat und Co. erfüllt die Anforderungen nicht.
Ich haben zu dem "Garagen-Versteigerungs-Inno 1001" nur noch die alten Göttinger Kennzeichen ......