Interessant! Dann ist es nun nach Jahren doch eingetreten mit dem fehlenden E.
Zum Link zu Vintage Wheels oben, die Aussage "Fahrzeuge vor 1990 brauchen keine E-Genehmigung" ist nicht ganz korrekt:
Hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/….01.0046.01.DEU
werden unter
- Artikel 2 / 2 / C Fahrzeuge vor 1990 (allerdings nicht ganz eindeutig formuliert)
- Artikel 2 / 2 / f dann auch noch pauschal Reifen für Felgen mit einem Durchmesser kleiner oder gleich 254 mm (10 Zoll)
von der Pflicht zum EU Label ausgenommen, das ist aber nicht das E-Kennzeichen!
Hier aber: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…001:0001:DE:PDF
Geht es um das E-Kennzeichen, und dort werden unter Absatz 1 / A historische Fahrzeuge (Oldtimer) ausgeklammert.
Bedeutet: Mit H-Kennzeichen ist KEIN E-Prüfzeichen notwendig!